Guten Tag, ich habe soeben mit dem FA Dortmund gesprochen. Da das FA etliche Einsprüche mit dem Hinweis "Begründung wird nachgereicht" erhält, und es einen erheblichen Aufwand für das FA bedeutet, die Berater um eine Nachreichung der Begründung anzuschreiben, wurde mir folgender Einspruch empfohlen: "Wegen der erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des neuen Grundsteuergesetzes i.V.m. den Bewertungsvorschriften des BewG, beantragen wir das Ruhen des Verfahrens nach § 363(2) S.1. AO bis zur letzten instanzlichen Entscheidung der zu erwartenden Urteile."
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