abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Automatisierungsservice (Provisionsgutschriften mit 2 Steuersätzen)

6
letzte Antwort am 24.11.2023 15:22:43 von Chris607
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
klunk_w
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 7
283 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich habe ein Problem mit dem Automatisierungsservice.

Wir haben einen Mandanten der Provisionsgutschriften eines größeren Reiseveranstalters erhält. Es gibt jeden Monat/Quartal sehr viele gleiche Provisionsabrechnungen. Seid einigen Monaten teste ich nun den Automatisierungsservice und noch immer kann dieser keine einzige Provisionsabrechnung aufteilen bzw. nicht mal den Gutschriftsbetrag erkennen.

 

Das Schema ist immer das gleiche. z.B 1000 € Provision davon z.B 100 € + 19 € mit USt der Rest USt frei.

Abzüglich Bordguthaben von z.B. 200 € ergibt 800 € Guthaben.

Zu buchen wäre somit 119 € Erlöse 19% USt und 681 € Erlöse USt frei.

 

Gibt es irgend eine Möglichkeit dem Automatisierungsservice diese Aufteilung beizubringen? 

Es ist fast ausschließlich immer der gleiche Fall. 90% der Rechnungen wie im oberen Fall. 9% sogar komplett USt Frei und 1% mit Storno Rechnungen.

 

Die Eingangsrechnungen scheint der Automatisierungsservice gut zu beherrschen obwohl nur eine sehr geringe Anzahl jeweils vorhanden ist.

 

Ist es irgendwie möglich dem Automatisierungsservice diese Regel beizubringen? oder muss ich diesen wieder Kündigen? Ich hatte gedacht, dass bei hunderten gleichen Rechnungen der Automatisierungsservice ideal dafür wäre. Jedoch ist die Enttäuschung im Moment sehr groß, sodass ich diesen wieder kündigen werde, wenn dieser weiterhin nicht funktioniert.

 

Anbei ein Ausschnitt einer Provisionsgutschrift. 

klunk_w_0-1698761873596.png

 

DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 7
229 Mal angesehen

Hallo @klunk_w ,

 

der DATEV Automatisierungsservice Rechnungen erstellt Stand heute Buchungsvorschläge für aufzuteilende Belege in den folgenden Konstellationen:

 

  • Für Belege, die unterschiedliche Steuersätze enthalten und der gesamte Rechnungsbetrag nach Steuersätzen (z.B. 19% und 7%) aufgeteilt werden muss, werden vom DATEV Automatisierungsservice Rechnungen mehrere Buchungsvorschläge generiert.

 

  • Bei wiederkehrenden Rechnungen, die mit dem gleichen Steuersatz auf mehrere Konten aufgeteilt werden, schlägt der DATEV Automatisierungsservice Rechnungen beim nächsten Beleg diese Konten zur Aufteilung vor.

 

Wenn anhand der bisherigen Aufteilungsbuchungen ein Muster der Aufteilungsbeträge erkennbar ist, wird zusätzlich ein Aufteilungsbetrag vorgeschlagen.


Beispiele:

 

  • Telekommunikations-Rechnungen: aufzuteilen nach Mietkosten für Hardware und Kommunikationskosten

 

  • Leasingabrechnung: Aufteilung auf mehrere Fahrzeuge (immer nach dem gleichen Schema)

 

Der von Ihnen beschriebene Geschäftsvorfall kann durch den Automatisierungsservice derzeit nicht abgebildet werden. Der Abzug von Gutschriften auf Teilpositionen (Provisionen) mit und ohne Steuer ist derzeit zu komplex, um vom Automatisierungsservice korrekt vorgeschlagen zu werden.

 

Wir können Ihnen zu dem Sachverhalt leider kurzfristig auch keine Verbesserungen ankündigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
0 Kudos
wwinkelhausen
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 7
206 Mal angesehen

Hat jetzt nichts mit Ihrem Problem zu tun, aber können Sie wirklich die Bordguthaben mit den steuerfreien Provisionenerlösen saldieren?

Dinosaurier
0 Kudos
klunk_w
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 7
165 Mal angesehen

Danke, für den Hinweiß aber wüsste sonst nicht was man damit sonst machen soll. Die USt Pflichtigen Erlöse sind ausgewiesen und die USt ist auf jeden Fall abzuführen. Das Bordguthaben für den Kunden mindert Schießlich die Provision, die ausgezahlt wird.  Vereinbart ist auch als Provision % vom Umsatz abzüglich Bordguthaben.

 

0 Kudos
Chris607
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 7
151 Mal angesehen

Hallo @Ivonne_Lindt 

ist der ASR in irgendeiner Art und Weise gekoppelt in der Form "Kreditor = Aufwand" und "Debitor = Erlöse"? Ich habe ähnliche Fälle, bei denen bspw. Wareneinkauf zzgl. USt und erhaltene Provisionen, die auf einem Beleg ausgewiesen und per Kreditor (Belegtyp Rechnungseingang) gebucht werden. Als Vorschlag wird die Provision stets und nach 6 Monaten immernoch als Wareneingang (H) vorgeschlagen. Die betragsmäßige Aufteilung würde stimmen. Ebenso reine Provisionsabrechnungen, die ebenfalls per Kreditor verbucht werden.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 7
100 Mal angesehen

Hallo @Chris607 ,

 

für den Rechnungseingang suchen wir kreditorisch, für den Rechnungsausgang debitorisch.

 

Im Automatisierungsservice Rechnungen sind Sachkonten auch entsprechend zugeordnet.

Ein Konto kann aktuell entweder für den Rechnungseingang oder für den Rechnungsausgang gelten.

 

Es gibt Provisionsumsätze und Provisionserlöse aus dem GuV-Bereich Erlöse. Da diese nur dem Rechnungsausgang zugeordnet sind, werden sie für den Rechnungseingang nicht erkannt und vorgeschlagen.

 

Auf der anderen Seite gibt es im Bereich Materialaufwand auch passende Konten, z.B. erhaltene Rabatte oder Nachlässe. Diese sind dem Rechnungseingang zugeordnet.


Um Ihren Sachverhalt klären und beurteilen zu können, müßten wir uns den Beleg, die Buchung und die Historie anschauen. Melden Sie sich bitte dazu per   Servicekontakt online bei uns.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
Chris607
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 7
95 Mal angesehen

Hallo @Ivonne_Lindt 

vielen Dank für die Info. 

 


@Ivonne_Lindt  schrieb:

für den Rechnungseingang suchen wir kreditorisch, für den Rechnungsausgang debitorisch.

Das reicht, um in diesem Fall den ASR nicht anwenden zu können. Da ich mir so etwas in etwa schon gedacht habe, wurde der ASR für diesen Fall auch bereits gekündigt. Wenn der Sachverhalt für die Weiterentwicklung des Produkts relevant sein sollte, so melden Sie sich gerne per PN bei mir. Das Sachkonto müsste in seiner GuV-Zuordnung belassen werden, lediglich die OPOS-Konten müssten die Trennung debitorisch/kreditorisch durchbrechen dürfen.

6
letzte Antwort am 24.11.2023 15:22:43 von Chris607
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage