Hallo, vielleicht kennt sich jemand aus (der nicht zufällig Versicherungsverkäufer ist :D) Ich habe einen bAV-Vertrag nach § 3 Nr. 63 Direktversicherung vorliegen, nachdem 70,00 EUR aus laufenden Bezügen und 40,00 EUR aus vermögenswirksamen Leistungen umgewandelt werden soll. Geht das überhaupt, Entgeltumwandlung aus VWL? Dazu kommt dann noch ein AG-Zuschuss von 20 % v. 110,00 EUR = 22,00 EUR, sowie ein AG-Beitrag von 12,00 EUR, soll am Ende 144,00 EUR ergeben. Die Verträge wurden von einer Kollegin angelegt - die VWL als VWL-Vertrag und zusätzlich nochmal als bAV-Vertrag, damit der Zuschuss errechnet wird. Das kommt mir komisch vor, aber gibt es solche Konstellationen?
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