Noch eine technische Frage:
Ist der Zugang für den Mdt. dann ab dem 01.01.2027 für ihn gesperrt?
Dass man ihm dann vielleicht noch mitteilt, dass ein Download nur bis zum 31.12.2026 möglich ist.
Muss man den Vertrag kündigen oder kündigt quasi DATEV?
Dass man ihm dann vielleicht noch mitteilt, dass ein Download nur bis zum 31.12.2026 möglich ist.
Da bin ich auf eine Rückmeldung von Datev gespannt.
Ich hatte den Copilot in einem ähnlichen Sachverhalt gefragt und das kam dabei raus:
Konfidenz: eindeutig (Quellen aus DATEV Hilfe-Center)
Hallo @NinaJ,
ist DATEV Unternehmen online nicht bestellt und läuft DATEV Personal Add-on zum 31.12.2026 aus, verliert der Mandant trotz bisheriger Nutzung von DATEV Personal ab dem 01.01.2027 den Zugriff. In diesem Fall erscheint der Fehler 403 in DATEV Personal.
DATEV Personal selbst bleibt verfügbar - die Nutzung wird nicht beendet - und kann weiterhin von der Kanzlei genutzt werden. Damit auch der Mandant DATEV Personal nutzen kann, muss DATEV Unternehmen online bestellt werden.
Auswertungen Personalwirtschaft online ist Bestandteil von DATEV Unternehmen online.
Wechseln Sie daher von DATEV Personal Add-on zu DATEV Unternehmen online, um weiterhin auf die Lohnauswertungen zugreifen zu können.
Erfolgt der Wechsel nicht vor der Abkündigung, endet der Zugriff des Mandanten am 01.01.2027.
Die Auswertungen können somit nur bis zum 31.12.2026 eingesehen und exportiert werden.
@NinaJ schrieb:Kann jemand z. B. Dropbox empfehlen oder was könnten wir zukünftig nutzen, um die Lohnauswertungen datenschutzkonform und komfortabel abzulegen bzw. bereitzustellen?
Dropbox würde ich nur machen, wenn die Mandantin ohnehin schon den Account hat und euch einen Ordner freigibt. Sonst würde ich da eher eine eigene own/NextCloud aufsetzen oder nach deutschen Anbietern wie kanzlei.land schauen.