In einem Webinar wurde gesagt, es gibt eine Verordnung über eine Anzeigepflicht des AG, wenn bAV-Beiträge nicht steuerpflichtig sind (z. B. bei Überschreiten der Freibeträge). Kennt jemand die Verordnung oder hat eine Info darüber?
Habe meinen Freund kaːˈiː gefragt:
Die Anzeigepflicht des Arbeitgebers gegenüber der Versicherung, dass Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung steuerpflichtig sind, ist in der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV) und in der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) geregelt. Gemäß § 6 Absatz 1 AltvDV hat der Arbeitgeber der Versorgungseinrichtung (Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung), die die betriebliche Altersversorgung durchführt, spätestens zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres mitzuteilen, in welcher Höhe die für den einzelnen Arbeitnehmer geleisteten Beiträge individuell besteuert wurden. Zusätzlich hat der Arbeitgeber nach § 5 Absatz 2 LStDV spätestens zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres gesondert je Versorgungszusage und für den einzelnen Arbeitnehmer die Höhe der steuerlich geförderten oder individuell versteuerten Beiträge mitzuteilen, damit die Versorgungseinrichtung ihrer eigenen Verpflichtung zur Erstellung von Bescheinigungen nachkommen kann.
Danke für den Hinweis. Mir war dies bisher überhaupt nicht bewusst.
Ich muss das Thema nochmal rauskramen 🙂
Hat jemand schon mal so eine Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft gemacht?
Ich frage mich, warum in den Verträgen aufgeführt ist, dass die Beiträge gedeckelt sind und sich dynamisch an die 8 % der BBMG der RV West anpassen und dann die Beiträge trotzdem die Grenze übersteigen?!
Hallo,
im Normalfall steht in der Police "wenn wir keine Mitteilung erhalten, gehen wir von Steuerfreiheit ... / Pauschalversteuerung/... aus". Dann muss auch nichts passieren.
Die Mitteilung ist formlos.
Wenn > 8% würde ich auch mal optimistisch annehmen, dass der Versicherung das Überschreiten klar sein sollte.
Zur Sicherheit mal abstimmen, ob wirklich jedes Mal eine Mitteilung notwendig. Das steuerliche Problem tritt schließlich erst auf, wenn die Rente ausgezahlt wird... und die Haftung trifft den Arbeitgeber dann hart, wenn es der Mitarbeiter merkt...
Ich mache nur Meldungen für die "alten" BAV von vor 2004, da die Versicherungen sonst bei Auszahlung "steuerpflichtig" melden, obwohl steuerfrei richtig ist. Das ist haftungsrechtlich ein teurer Fehler.
bei den Neuzusagen liegen bei uns alle Mandanten der höhe nach unter den Grenzen. Manchmal muss man auch Glück haben.