Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe für einen Mitarbeiter rückwirkend im Mai 2017 für 2016 und 2017 eine andere Krankenkasse mit höherem Zusatzbeitrag abrechnen müssen. Der Mitarbeiter war bereits abgemeldet und die Lohnsteuerbescheinigungen für 2016 und 2017 erstellt. Da für die Krankenkasse Entstehungsprinzip gilt, habe ich mich entschlossen ab 2016 die Korrekturen über Datev vorzunehmen, was für die Krankenkasse alles wunderbar geklappt hat. Allerdings hat Datev keine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung übermittelt. Ich habe lediglich auf dem Lohnkonto folgenden Hinweis erhalten: Summe für LStB 2017 € 25,14 ! Das ist genau die Abweichung der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ich habe mit dem Finanzamt telefoniert. Die haben keine korrigierte Lohnsteuer-Bescheinigung bekommen und auch noch die alten Werte vorliegen. Hat jemand Erfahrung wie man das lösen kann? Muss ich den Betrag manuell dem Finanzamt melden? Oder hat Datev eine Lösung? Leider weiß ich nur von Lohn und Gehalt, dass man dort einen Haken setzen kann, dass die korrigierte Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wird. Wie ist die Lösung für Lodas? Kann mir bitte jemand helfen? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Tanja Brömer
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