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Lodas: Unterdrückung elektronische Lohnsteuerbescheinigung möglich?

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letzte Antwort am 13.12.2018 12:40:00 von Uwe_Lutz
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lucky13
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo alle zusammen!

Ich hätte eine Frage: Ist es möglich, für einzelne Mitarbeiter die Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit der Dezember-Abrechnung zu unterdrücken? Ich arbeite mit Lodas. Nachdem ich für einige Mitarbeiter einer größeren Firma erst im Laufe des Januar die restlichen, lohnsteuerrelevanten Angaben bekomme, müsste ich ansonsten korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen erstellen und das müsste nicht sein, wenn eine Unterdrückung der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung mit der Dezember-Abrechnung möglich wäre. Kann mir dazu jemand weiterhelfen?

Vielen Dank schon mal,

Sandra

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Sandra,

eine Unterdrückung der Lohnsteuerbescheinigung für einzelne Mitarbeiter ist im Programm LODAS nicht möglich.

Durch eine Umschlüsselung der Auswertungsnummer 20 "Lohnsteuerbescheinigung" auf Papier in der Spalte Datenübermittlung kann die komplette Übermittlung unterdrückt werden.

Liebe Grüße aus Nürnberg,

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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brö
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

und wie bekomme ich dann die spätere Übermittlung hin? Kann ich dann die Stammdaten z. B. im Januar rückwirkend für Dezember wieder auf Datenübermittlung schlüsseln und die Lohnsteuerbescheinigung wird dann übermittelt? Oder findet dann eine Übermittlung der Daten gar nicht mehr statt?

Diese Lösung ist für Lodas Anwender sehr unbefriedigend und seit längerem wird eine Programmlösung gewünscht.... bei Lohn und Gehalt ist es bereits möglich. Es wäre prima, wenn sich hier auch bei Lodas etwas tut.

Viele Grüße

Tanja Brömer

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sukie
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Ist möglich! Ein Sonderzeichen in den Mandantenadressdaten verhindert die Übermittlung; ohne Fehlerhinweis...danke DATEV!

Uwe_Lutz
Überflieger
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und wie bekomme ich dann die spätere Übermittlung hin?

Ich fürchte, das klappt dann nur mit einer Stammdatenänderung und Durchführung einer Wiederholungsabrechnung...

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 13.12.2018 12:40:00 von Uwe_Lutz
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