Die IT-Service- und Sicherheitspauschale fällt an, sobald eine Leistung zum Mandanten im RZ gespeichert ist, egal in welcher Kombination diese Leistungen vorliegen (KaReWe, Lohn, Steuerprogramme etc.). Sie fällt allerdings nur einmal pro Mandant an, ab dem ersten Programm. Was bei Ihnen "on premise" gespeichert ist, ist dafür unerheblich. Wenn man also in der RZ-Mandantenübersicht eine Leistung sieht (abgesehen von den DATEV-Rechnungsdaten, die kosten nichts), fällt die Pauschale an. Ausnahmen sind hier archivierte, inaktive Mandanten - die sind etwas günstiger, die RZ-Bankinfo pro Konto (separat berechnet) und DUO-Bestände (Kanzleivolumen). Wenn Sie also möchten, daß die Pauschale für einen Mandanten entfällt, müssen Sie alle Programmleistungen, die im RZ an dieser Mandantennummer hängen, löschen. Detaillierte Informationen finden Sie dazu in der aktuellen DATEV-Preisliste ab Seite 40 ff., Artikelnummer 20640.
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