Guten Morgen,
folgendes Problem:
Für einen Mandanten haben wir in 2024 die Buchhaltung angelegt und das erste Quartal verbucht. Umsatzsteuer Voranmeldung erstellt, soweit alles gut.
Nun hat sich herausgestellt das das Gewerbe schon am 01.09.2023 eröffnet wurde. Wir wollten daher gern die Buchhaltung rückwirkend für 2023 anlegen und zwar ab dem 01.09.
Kanzlei Rewe lässt uns das Jahr 2023 jedoch immer nur ab dem 01.01. anlegen. Die Einstellung per 01.09 lässt sich nicht treffen. Ist dies nicht mehr möglich, da 2024 bereits bebucht wurde?
Hier sollten alle Varianten und Optionen zur Lösung enthalten sein:
Wirtschaftsjahresbeginn ändern: Überblick - DATEV Hilfe-Center
Danke für den Tipp, aber unser Fall ist meines Erachtens nicht mit aufgeführt:
2024 gebucht und festgeschrieben.
2023 ist anzulegen, jedoch erst ab dem 01.09.2023. Im Jahr 2023 ist faktisch nichts passiert, es dient lediglich dazu dem Finanzamt "0" Meldung für die Vorauszahlungen Umsatzsteuer zu übermitteln.
Doch, das wäre dann der Fall:
Wirtschaftsjahresbeginn ändern: Wirtschaftsjahr ist unbebucht - DATEV Hilfe-Center
- 2023 anlegen
- 2023 ist ältestes WJ
- 2023 ist unbebucht
- WJ-Beginn lässt sich ändern.
@OlafB , dann die Buchungsstapel (Primanoten) exportieren, das Mandat des entsprechenden Jahres löschen, neu (richtig!) anlegen und dann die Stapel wieder importieren. Fehlermeldungen entsprechend abarbeiten bzw. Stapel vorher "anpassen".
Für Zwecke der Dokumentation würde ich eine Datensicherung des zu korrigierenden Mandanten erstellen und archivieren (ist ja schon alles ordnungsgemäß festgeschrieben..).
Falls 2024 auch schon angelegt wurde, ebenfalls eine Sicherung, die man dann wieder "anhängt", denn m.E. kann man kein Vorjahr löschen wenn man schon im aktuellen Jahr bucht.
Wäre das eine Lösung?
Edit: sehe gerade, das kein Stapel in 2023 enthalten waren. Dann sollte doch @andrereissig die richtigen Tipp gegeben haben!