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Arbeitnehmer online

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letzte Antwort am 03.02.2021 14:49:54 von andrereissig
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MV
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
109 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

fällt bei Arbeitnehmer online der Abrechungsgrundpreis nicht mehr an, wenn alle Arbeitnehmer auf Online umgestellt wurden?

Neben dem Abrechnungsgrundpreis wurde ja noch ein Betrag für jede gedruckte Seite berechnet.

 

Ein Druck der Abrechnungen im Rechenzentrum einschließlich dem Kuvertieren fällt ja nicht mehr an.

Portokosten sind bisher nur für das Paket mit den gesamten Abrechnungen an den Arbeitgeber angefallen.

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

 

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
90 Mal angesehen

Der Abrechnungsgrundpreis fällt immer an, da er für die Abwicklung der Abrechnung erhoben wird, unabhängig davon, wie das Ergebnis zum Empfänger kommuniziert wird.

Live long and prosper!
1
letzte Antwort am 03.02.2021 14:49:54 von andrereissig
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