Hallo Zusammen, fällt bei Arbeitnehmer online der Abrechungsgrundpreis nicht mehr an, wenn alle Arbeitnehmer auf Online umgestellt wurden? Neben dem Abrechnungsgrundpreis wurde ja noch ein Betrag für jede gedruckte Seite berechnet. Ein Druck der Abrechnungen im Rechenzentrum einschließlich dem Kuvertieren fällt ja nicht mehr an. Portokosten sind bisher nur für das Paket mit den gesamten Abrechnungen an den Arbeitgeber angefallen. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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