Hallo @jena, es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Datenaustausch durchzuführen. "Buchungsdaten und Stammdaten im RZ bereitstellen" kommt beim verteilten Arbeiten (Unternehmen bucht nur teilweise) zum Einsatz. Wenn der Mandant unterjährig bucht, Sie "nur" den Jahresabschluss erstellen und dafür das komplette Wirtschaftsjahr aus dem DATEV-RZ holen, muss Ihr Mandant die Buchungsstapel nicht zusätzlich bereitstellen. Im Dokument 1036272 Möglichkeiten für den Datenaustausch der Buchführung zwischen Kanzlei und Unternehmen finden Sie die Zusammenfassung. Prüfen Sie, welche Art der Zusammenarbeit am besten geeignet ist. Für die unterschiedlichen Abläufe gibt es jeweils eine passende Anleitung. Unternehmen bucht selbst, Kanzlei erstellt nur den Jahresabschluss. Dokument 1018598 Unternehmen bucht selbst, gibt die Buchführung unterjährig zur Kontrolle an die Kanzlei weiter. Dokument 1018599 Unternehmen erfasst die Daten für die Finanzbuchführung vor, Kanzlei vervollständigt die Buchführung. Dokument 1018600 Bei tiefergehenden Fragen zum Datenaustausch der Buchführung, wenden Sie sich gerne an den Programmservice Rechnungswesen.
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