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Buchhaltung von Mandanten importieren, welcher mit Leistungsdatum bucht

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letzte Antwort am 31.03.2022 11:58:35 von Angelika_Roßmeisl
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herrkirner
Einsteiger
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Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mandant bucht selbst mit DATEV und Leistungsdatum und schickt mir den DATEV Export per Mail zu.

Wenn ich die Buchhaltung (in meinem Fall aktuell 01/2021) nun importiere, erhalte ich einige gelbe Ausrufezeichen mit der Meldung "Die Rechnung wurde nicht in der Periode der Leistung zugeordnet."

Muss ich hier jetzt jeden einzelnen Buchungssatz auswählen und diesen per Hand demjenigen Monat zuordnen? Im Fall Buchhaltung 01/2021 wären das natürlich Buchungen, welche den Zeitraum 12/2020 betreffen. Aber auch unter dem Jahr 2020 bekomme ich immer wieder diese Meldungen, nur das das eine Menge Zeitaufwand mit sich bringt, wenn ich jeden Buchungssatz manuell zuordnen muss.

Kann das DATEV System das nicht selbst zuordnen?

 

Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag gewünscht.

metalposaunist
Unerreicht
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@herrkirner schrieb:

mein Mandant bucht selbst mit DATEV und Leistungsdatum und schickt mir den DATEV Export per Mail zu.


Warum das? Seine FiBu kann er ins DATEV RZ schicken und Sie holen die Daten dort wieder ab. Kein manueller Ex- und Import und Setzen eines Kennworts nötig, weil eine normale Mail nicht verschlüsselt ist und man zusätzlich den Medienbruch hat (DATEV > Outlook). Via DATEV RZ sind alle Daten zu jeder Zeit verschlüsselt und verlassen das Ökosystem DATEV gar nicht. 

 

Schickt er eine Sicherung via Bestandsdienste Rechnungswesen (dvsdrw-Datei)? Dann man die via Doppelklick einfach einspielen. Oder schickt er nur Vorläufe als CSV Datei? Das ist nicht zielführend, weil rechts und links dann alles fehlt und Sie die besagten Meldungen erhalten. 

 

Am besten, Sie führen die Leistung FiBu bei sich in der Kanzlei unter dem gleichen Ordnungsbegriff wie Ihr Mandant. Dann weiß DATEV beim Holen der Daten / Sicherung, wohin das gehört. Stimmt der Ordnungsbegriff nicht überein, müssen Sie beim Import DATEV manuell noch sagen, zu welchem Mandaten die Sicherung gehört und welche Daten überschrieben werden sollen.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
herrkirner
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

der Mandant schickt mir monatlich seine Buchhaltung via CSV-Datei.

In dem Fall funktioniert das ganze mit Leistungsdatum über die CSV-Datei gar nicht?

Dann müsste einen anderen Übertragungsweg wählen.

 

Haben Sie mir eventuell eine Anleitung wie ich die Buchhaltungsdaten via RZ vom Mandanten holen kann? Wäre beim Übertragungsweg RZ das Problem mit dem Leistungsdatum behoben?

Wenn ich Korrekturbuchungen vornehme und Daten des Mandanten aus dem RZ abrufe, wird dann mein Korrektur-Vorlauf überschrieben bzw. gelöscht oder bleibt dieser unberührt?

 

Vielen Dank

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renek
Meister
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@herrkirner  schrieb:

Guten Morgen,

 

der Mandant schickt mir monatlich seine Buchhaltung via CSV-Datei.

In dem Fall funktioniert das ganze mit Leistungsdatum über die CSV-Datei gar nicht?

Dann müsste einen anderen Übertragungsweg wählen.

 

Haben Sie mir eventuell eine Anleitung wie ich die Buchhaltungsdaten via RZ vom Mandanten holen kann? Wäre beim Übertragungsweg RZ das Problem mit dem Leistungsdatum behoben?

Wenn ich Korrekturbuchungen vornehme und Daten des Mandanten aus dem RZ abrufe, wird dann mein Korrektur-Vorlauf überschrieben bzw. gelöscht oder bleibt dieser unberührt?

 

Vielen Dank


1. Leistungsdatum geht auch bei csv. Sie müssen die Importvorlage nur entsprechend anpassen und die korrekte Datumseinstellungen wählen. Dann steht einem Import über csv mit Leistungsdatum nichts mehr im Wege.

 

2. Es gibt auch das Datev-Format. Wenn der Mandant mit Datev bucht sollte man die Buchungsstapel einfach exportieren und als solche wieder einspielen. Damit hat man eigentlich kein Problem.

 

3. Wenn eh schon in Datev gebucht wird, dann sollte der Mandant einfach über das RZ bereitstellen. Bsp geht das in ReWe über Bestand ->Datenaustausch -> Daten bereitstellen. Ein anderer Weg wäre über den Bestandsdienst Rechnungswesen. Das sollte aber in der Kanzlei bekannt sein wie das alles funktioniert und einheitlich geregelt sein.

 

Sollte der Mandant kein Datev Rechnungswesen nutzen, dann wäre nur Möglichkeit 1 vorhanden.

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @herrkirner,


bei Buchungen, in denen Belegdatum und Leistungsdatum in unterschiedlichen Monaten liegen, muss der Buchungssatz für den Datenaustausch im DATEV-Format oder ASCII-Format im Stapel für den Monat des Leistungsdatums gebucht werden. Ansonsten kommen beim Import Hinweismeldungen mit REW02827 / REW02828 und die Leistungsperiode ist manuell pro Buchungssatz nach dem Import zuzuordnen.

Sollen die Buchungen im Monat des Belegdatums gebucht werden, können die Hinweissymbole im Reiter Belege buchen über die rechte Maustaste "alle Hinweise(-symbole) entfernen" entfernt werden.


Zur Hinweismeldung REW02827 gibt es bereits einen Community-Thread
https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/ASCII-Import-mit-Leistungsdatum-Auswahl-der-passenden/m-p/159619#M24013


Alternativ, wie @renek und @metalposaunist geschrieben haben, kann der Datenaustausch zwischen Kanzlei und Unternehmen über das DATEV Rechenzentrum oder Bestandssicherung vorgenommen werden.
Eine Anleitung erhalten Sie auch im Info-Dokument 1018599 - Datenaustausch Buchführung zwischen Kanzlei und Unternehmen zur unterjährigen Kontrolle.


Generell gilt, wenn für ein im Bestand vorhandenes Wirtschaftsjahr, ein Wirtschaftsjahr mit der gleichen Jahresangabe aus dem DATEV Rechenzentrum geholt wird oder per Bestandssicherung eingespielt wird, findet eine Überschreibung statt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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jena
Erfahrener
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Ich muss hier mal nachfragen, weil einfach und intuitiv ist die Datensenderei nun wirklich nicht. Und die Hilfedokumente bringen einen aufgrund der Masse in die Verzweifelung.

 

Situation: Mandant mit Unterberaternummer bucht selbst und sendet die Fibu ins RZ, DATEV übermittelt USt-VA.

 

Muss der Mandant jetzt tatsächlich nochmal via Bestand -> Exportieren -> DATEV-Format -> "Buchungsdaten und Stammdaten im RZ bereitstellen" ausführen (entsprechend Dokument 1071263)?

 

Ich habe versucht, die Buchungsstapel abzurufen, bekomme aber nur die zurück die bereits im letzten Jahr auf diesem Wege bereitgestellt worden sind. Spiele ich die ein, habe ich alles doppelt drin.

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DATEV-Mitarbeiter
Angelika_Roßmeisl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @jena,

 

es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Datenaustausch durchzuführen.

 

"Buchungsdaten und Stammdaten im RZ bereitstellen" kommt beim verteilten Arbeiten (Unternehmen bucht nur teilweise) zum Einsatz.

Wenn der Mandant unterjährig bucht, Sie "nur" den Jahresabschluss erstellen und dafür das komplette Wirtschaftsjahr aus dem DATEV-RZ holen, muss Ihr Mandant die Buchungsstapel nicht zusätzlich bereitstellen. 

 

Im Dokument 1036272 Möglichkeiten für den Datenaustausch der Buchführung zwischen Kanzlei und Unternehmen finden Sie die Zusammenfassung.

 

Prüfen Sie, welche Art der Zusammenarbeit am besten geeignet ist. Für die unterschiedlichen Abläufe gibt es jeweils eine passende Anleitung.

 

  • Unternehmen bucht selbst, Kanzlei erstellt nur den Jahresabschluss. Dokument 1018598
  • Unternehmen bucht selbst, gibt die Buchführung unterjährig zur Kontrolle an die Kanzlei weiter. Dokument 1018599
  • Unternehmen erfasst die Daten für die Finanzbuchführung vor, Kanzlei vervollständigt die Buchführung. Dokument 1018600 

 

Bei tiefergehenden Fragen zum Datenaustausch der Buchführung, wenden Sie sich gerne an den Programmservice Rechnungswesen.

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg
Angelika Roßmeisl | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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jena
Erfahrener
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@Angelika_Roßmeisl 

 

vielen Dank für die Antwort, bestätigt mich in dem, was ich leider vermutet habe. Es ist demzufolge eine komplizierte und undurchsichtige Doppelsenderei an das RZ nötig.

 

Der Mandant hat die Daten ins RZ gesendet und DATEV hat die USt-VA übermittelt. Im Unternehmen online kann ich auch alles einsehen, die Daten liegen DATEV vor, nur abrufen kann ich diese nicht!

 

Per Hand müssen durch den Mandanten zusätzlich entsprechend Dokument 1071263 die Vorläufe bereitgestellt werden. Wie hier Doppelbereitstellungen vermieden werden können, keine Ahnung.

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DATEV-Mitarbeiter
Angelika_Roßmeisl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @jena,

 

eine Doppelbereitstellung ist grundsätzlich nicht nötig. 

Sie entscheiden sich entweder für die eine oder für die andere Möglichkeit.

 

Gerne können Sie sich per Servicekontakt mit Angabe der Kontakt-ID 55877263 im Betreff an den Programmservice Rechnungswesen wenden, damit wir den für Sie passenden Ablauf besprechen.

Viele Grüße aus Nürnberg
Angelika Roßmeisl | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 31.03.2022 11:58:35 von Angelika_Roßmeisl
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