Hallo @Deha, nutzt Ihr Mandant Rechnungswesen oder Rechnungswesen compact? In diesen Programmen können keine Bereiche angelegt oder geändert werden. Die Bereiche werden in der Kanzlei verwaltet. Die Änderungen an den Bereichen sind an das Unternehmen weiterzugegeben. Beim Datenaustausch ist zu berücksichtigen, ob das Unternehmen nur die Finanzbuchführung oder auch die Anlagenbuchführung bearbeitet. 1. Das Unternehmen bearbeitet nur die Finanzbuchführung (ohne Anlagenbuchführung): Dann kann der Datenaustausch für die Finanzbuchführung wie gewohnt stattfinden – gemäß den Abstimmungen mit Ihnen. Sie legen die Bereiche an und stellen Ihrem Mandant eine Sicherung zur Verfügung. Nach dem Einspielen der Sicherung im Unternehmen sind die Bereiche auch dort vorhanden. Die Vorgehensweise und auch der Datenaustausch über das DATEV-Rechenzentrum sind hier beschrieben: Möglichkeiten für den Datenaustausch der Buchführung zwischen Kanzlei und Unternehmen 2. Das Unternehmen setzt das Programm DATEV Anlagenbuchführung ein: Dann muss die Bearbeitung der Anlagenbuchführung unterbrochen werden, bevor bei Ihnen die Bereiche bearbeitet werden. Bereiche, die angelegt werden, wirken sich immer auf den gesamten Bestand aus: auch auf die Finanzbuchführung und Kostenrechnung. Die genaue Vorgehensweise dazu finden Sie im Dokument Datenaustausch zwischen Kanzlei und Unternehmen in Verbindung mit Bereichen unter 2.2 Das Unternehmen bearbeitet auch die Anlagenbuchführung Meine Beschreibungen zeigen einen Teil der möglichen Datenaustauschszenarien auf. Zusätzlich kann es diverse Besonderheiten geben, die sich in diesem Rahmen schwer klären lassen. Stellt sich Ihr Sachverhalt anders dar oder kommen individuelle Punkte dazu? Dann schicken Sie mir eine Rückfrage zu Ihrem bereits bestehenden Servicekontakt. Ich melde mich gerne bei Ihnen und sehe mir die Details an.
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