Hallo,
unser Mandant sendet uns die Rewe-Daten, wir holen sie ab und senden sie (gesichtet/bearbeitet) wieder zurück. Er arbeitet auch mit Unternehmen online. Wir achten sehr auf den geregelten Sendeablauf (er sendet, ich hole, ich sende, er holt).
Seitdem ich nun den Jahresabschluss 2022 um den Bereich Handelsrecht-Steuerrecht erweitert habe, kann ich die Daten vom Mandanten nicht mehr einspielen. Fehlermeldung: REW04552, kann nicht eingespielt werden, weil Sicherungsbestand und Bestand Zieldatenpfad unterschiedliche Bereiche nutzen:
Mandant: Nicht festgelegt/Steuerrecht
Zieldatenpfad: Handelsrecht/Steuerrecht
Also müsste der fehlende Bereich einfach beim Mandanten angelegt werden. Der sagt aber, es gebe dort die Möglichkeit nicht. Und Datev antwortet seit einem Monat nicht, wegen Arbeitsüberlastung. Jetzt kommen wir nicht mehr an die Daten, und das bei den ganzen Terminen.
Vielleicht habt ja jemand noch einen Tipp?
Danke!
Eine Sicherung via Bestandsdienste-Rechnungswesen erstellen (.dvsdRW) und die dem Mandant zusenden. Er soll diese einspielen, dann funktioniert es.
Danke!
Wenn ich die Sicherung für 2022 erstelle, ist es kein Problem, da ich hier den aktuellsten und Bestand habe.
Rewe 2023 kann ich ja nicht mehr holen, wegen der Bereichs-Abweichung.
Rewe 2023 ist aber der aktuellste Bestand jetzt beim Mandanten.
Also müsste der Mandant sichern, ich das dann einspielen
und ich das dann wieder sichern und dem Mandant das einspielen lassen, so dass meine Stammdaten dort hinterlegt werden. Oder?
Hallo @Deha,
nutzt Ihr Mandant Rechnungswesen oder Rechnungswesen compact?
In diesen Programmen können keine Bereiche angelegt oder geändert werden.
Die Bereiche werden in der Kanzlei verwaltet. Die Änderungen an den Bereichen sind an das Unternehmen weiterzugegeben.
Beim Datenaustausch ist zu berücksichtigen, ob das Unternehmen nur die Finanzbuchführung oder auch die Anlagenbuchführung bearbeitet.
1. Das Unternehmen bearbeitet nur die Finanzbuchführung (ohne Anlagenbuchführung):
Dann kann der Datenaustausch für die Finanzbuchführung wie gewohnt stattfinden – gemäß den Abstimmungen mit Ihnen.
Sie legen die Bereiche an und stellen Ihrem Mandant eine Sicherung zur Verfügung.
Nach dem Einspielen der Sicherung im Unternehmen sind die Bereiche auch dort vorhanden.
Die Vorgehensweise und auch der Datenaustausch über das DATEV-Rechenzentrum sind hier beschrieben:
Möglichkeiten für den Datenaustausch der Buchführung zwischen Kanzlei und Unternehmen
2. Das Unternehmen setzt das Programm DATEV Anlagenbuchführung ein:
Dann muss die Bearbeitung der Anlagenbuchführung unterbrochen werden, bevor bei Ihnen die Bereiche bearbeitet werden.
Bereiche, die angelegt werden, wirken sich immer auf den gesamten Bestand aus: auch auf die Finanzbuchführung und Kostenrechnung.
Die genaue Vorgehensweise dazu finden Sie im Dokument Datenaustausch zwischen Kanzlei und Unternehmen in Verbindung mit Bereichen
unter 2.2 Das Unternehmen bearbeitet auch die Anlagenbuchführung
Meine Beschreibungen zeigen einen Teil der möglichen Datenaustauschszenarien auf. Zusätzlich kann es diverse Besonderheiten geben, die sich in diesem Rahmen schwer klären lassen.
Stellt sich Ihr Sachverhalt anders dar oder kommen individuelle Punkte dazu? Dann schicken Sie mir eine Rückfrage zu Ihrem bereits bestehenden Servicekontakt. Ich melde mich gerne bei Ihnen und sehe mir die Details an.