@jareddaum schrieb: Hallo Martin, hallo cwes, danke für eure Rückmeldungen. Wenn ihr sagt, die Excel-Schnittstelle sei eine reine „Nische“ für Exoten, weil die Masse alles über Kanzlei-Rechnungswesen (KREWE) abbucht, greift das viel zu kurz und ignoriert die Realität in der privaten Steuerberatung komplett. Schauen wir mal weit über den Tellerrand der EÜR hinaus – hin zu einem Massenphänomen im gesamten süddeutschen Raum: Die Anlage N-Gre (Grenzgänger / Ausländische Einkünfte). Wer jemals Grenzgänger-Fälle (z. B. Deutschland/Schweiz) bearbeitet hat, weiß, dass die DATEV-Eingabemasken hierfür ohne tiefgehende Nebenrechnungen absolut unbrauchbar sind. Ich arbeite hier mit hochkomplexen Excel-Vorlagen, die folgendes leisten: Das Schweizer Pensionskassen-Dilemma: Die Beiträge zur 2. Säule (Pensionskasse) müssen nach deutschem Recht mühsam aufgeteilt werden (Arbeitgeber- vs. Arbeitnehmeranteil, § 3 Nr. 63 EStG, überobligatorische Anteile). Ich habe eine ganze Menge Grenzgänger seit dem das Thema höchstrichterlich entschieden ist , braucht es eine Bescheinigung der Pensionskasse und an diese Aufteilung bin ich und die Finanzbehörde gebunden =< 2 Zahlen abtippen. Daran ist nix hochomplex. Aufteilung gemischter Versicherungen: Beiträge für Unfall- oder Lohnausfallversicherungen müssen exakt gequotet werden – ein Teil fließt in die Werbungskosten der Anlage N-Gre, der andere Teil in die Vorsorgeaufwendungen der Sonderausgaben. Hier gleiches Thema entweder ein AG -Bescheinigung oder das sogeannte Kumulativjournal gibt An und AG Anteile her , abtippen fertig - nix hochkomplex Währungsumrechnungen (CHF/EUR): Die monatlichen oder jährlichen Kurse des BMF müssen sauber umgerechnet und dokumentiert werden, ganz zu schweigen vom taggenauen Tracking der Nicht-Rückkehrtage (60-Tage-Regelung). Der Jahresmittelkurs ist in Datev N-gre eingepflegt und wird automatisch umgerechnet. Hin zu taggenauen Umrechnungen das dürfte in keinem Verhältnis zum vermeintlichen Ertrag / Aufwand stehen. 60 Tage Regelung auch hier brauchen Sie die Anlage N-Gre3a glaube ich mit einer Liste der Nichtrückkehr tage, wenn die Tage ausreichend sind steuerfreier Lohn unter Progressionsvorbehalt der wenn keine anderen Einkünfte ins Leere läuft. daher kann ich ihre Ausführungen beim besten Willen nicht nachvollziehen. All diese mathematischen Verknüpfungen passieren im "Gehirn" Excel. Excel ist auch nur Programm und wohl kaum ein Gehirn. So meine Sichtweise bzw. mein Umgang mit Grenzgängern. Seit neuestem wird die N-Gre auch in Bayern akzeptiert. - nur so als Hinweis.
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