Nein. Wenn Firmenwagengestellung während der Schwangerschaft dann zahlt der AG zusätzlich zu Mutterschaftsgeld 432,-- Bruttolohn hinzu und diese 432,-- müssen dann wieder gekürzt werden. Das Mutterschaftsgeld bzw. den Zuschuss hierzu darf der AG nicht kürzen. In ihrem FAll also 67,18 * 30 Tage/31 Tage sv und steuerfrei + 432,-- Bruttolohn und beim Nettobereich Abzug 432,-- vom dann entstehenden Netto . Müsste so mit Hand ausgerechnet bei 30 Tagen/Monat Zuschuss Muschu 2015,40+ 432,-brutto - keine Steuer wenn nicht gerade Stkl. VI, SV ca 20% 86,40, ergibt Zwischen summe 2361,00- 432 Nettoabzug= 1929,-- nettoauszahlung. Weil die 432,-- müssen verbeitragt und versteuert werden und dto natürlich auch AG -anteil SV .
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