Hallo in die Runde, habe ein Seminar zur IAP absolviert, Referent war ein Rechtsanwalt ... zusammenfassend: 1. Gleichbehandlungsgrundsatz ist eine arbeitsrechtliche Frage, die ausschließlich vor Gericht zum tragen kommt falls ein Arbeitnehmer auf Auszahlung klagt - hat mit der steuer+sv-Freiheit nix zu tun (war eigentlich klar) 2. betriebliche Übung kann nur ausgeschlossen werden, wenn ein separates Schreiben aufgesetzt wird, dass die Zahlung freiwillig und ohne Rechtsanspruch erfolgt und muss vor Zahlung erstellt und ausgehändigt werden, Hier wurde auch ausdrücklich auf das NachwG verwiesen, dass u.a. Gehaltszahlungen schriftlich fixiert werden müssen (insbesondere auf Bußgeldtatbestand). Lediglich ein Hinweis auf der Lohnabrechnung reicht nicht aus. ... Ich habe mir das Corona-Schreiben entsprechend umgestrickt 😉 3. alle Mitarbeiter können die IAP erhalten, auch MA in ruhendem Arbeitsverhältnis - solange ein aktives Arbeitsverhältnis besteht (also auch Krankengeldbezug, ausgesteuerte MA, Praktikanten, kurzfristig Beschäftigte etc. ... Bürohunde ? 🙈 u.ä.) 4. Die IAP ist personengebunden und kann insofern mehrfach erhalten werden wenn mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen (Stichwort Haupt- und Nebenbeschäftigung oder konzerninterne Versetzung) 5. Die IAP ist, anders als die Corona-Prämie, pfändbar. Bei der Corona-Prämie wurde argumentiert, dass diese wegen erschwerten Arbeitsbedingungen gezahlt wird (also quasi Erschwerniszulage) die IAP wird aber "nur" wegen gestiegener Lebenshaltungskosten gezahlt, hat also mit dem Arbeitsverhältnis an sich nix zu tun -> hier erfolgte der Hinweis, dass der MA einen Hochsetzungsantrag der Pfändungsschutzgrenze bei Gericht stellen kann. Erfolgt diese, kann ja monatlich gezahlt werden, damit die neue Grenze eingehalten werden kann. Soviel mein momentanes Wissen und nun viel Vergnügen bei der Umsetzung - mal sehen was die FAQ's bringen 🙂 M_H
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