Ich denke, wie jeder das Prozedere durchführt bleibt ihm überlassen, aber darauf hinweisen, dass Strafanzeige droht, sollte man schon. Ich bin seit über 30 Jahren im Lohnbereich, speziell Baulohn, tätig, mit vielen S-KUG-Anträgen, die ich alle nicht mehr unterschreibe wegen s.o. Auch mein vor kurzem geführtes Telefonat mit der Arbeitsagentur hat mich da wieder bestätigt, denn auch jetzt bin ich wieder gewarnt worden ... die Anträge sende ich verschlüsselt via E-Mail an die Mandanten die diese dann wiederum selber an die AA weiterleiten - ob per E-Mail, Luftpost oder Schimmelreiter ist mir dann eigentlich egal, aber ich bin aus der Haftung. Also: jeder soll es machen wie er mag.
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