abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
10 Jahre DATEV-Community – wir feiern (mit) euch!
Jetzt mitmachen und DATEV-Fanshop-Guthaben sowie leckere Lebkuchen gewinnen!

Krank nach KuG (im Gewährungszeitraum)

3
letzte Antwort am 17.06.2020 20:33:48 von flocke
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
flocke
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
408 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe eine Frage, für die ich leider kein Beispiel gefunden habe:

 

KUG - Gewährungszeitraum 05/2020

KUG 01.05.-24.05.

AN krank 25.05.-30.06.2020

 

KUG während Gewährungszeitraum, jedoch nach KUG-Zeit.

 

Das müsste doch jetzt behandelt werden wie der Fall

Dok. 5303311 Pkt. 3.4.5.1 "Lohnfortzahlung endet vor KUG"

 

= Lohnfortzahlung nach KUG mit AAG von Krankenkasse oder verstehe ich das falsch?

 

Vielen Dank für das Mitdenken🤗

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 4
393 Mal angesehen

Ja genau, so würde ich es auch machen. Normale LFZ abrechnen und eine Erstattung bei der Krankenkasse beantragen.

 

Gruß

0 Kudos
M_H
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 4
357 Mal angesehen

Hallo,

 

bei Krank im KUG-Zeitraum ist immer die Frage zu stellen, was wäre gewesen, wenn der Mitarbeiter gearbeitet hätte. Sollte der MA also in der Zeit vom 25.05. bis 30.06. eigentlich arbeiten müssen, dann ist das eine ganz normale LFZ mit 100% Entgeltzahlung und AAG-Antrag an die Krankenkasse.

 

Hätte der MA während der Krankheit teilweise KUG machen müssen (z.B. 27.05.+28.05.). so müsste hier getrennt werden: diese Zeiten wären dann Krank während KUG wogegen die übrigen Zeiten wiederum AAG wären.

 

Also immer schauen, was wäre wenn der MA nicht erkrankt wäre ...

0 Kudos
flocke
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
330 Mal angesehen

Vielen herzlichen Dank!😁

0 Kudos
3
letzte Antwort am 17.06.2020 20:33:48 von flocke
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage