Hallo,
ich habe eine Frage, für die ich leider kein Beispiel gefunden habe:
KUG - Gewährungszeitraum 05/2020
KUG 01.05.-24.05.
AN krank 25.05.-30.06.2020
KUG während Gewährungszeitraum, jedoch nach KUG-Zeit.
Das müsste doch jetzt behandelt werden wie der Fall
Dok. 5303311 Pkt. 3.4.5.1 "Lohnfortzahlung endet vor KUG"
= Lohnfortzahlung nach KUG mit AAG von Krankenkasse oder verstehe ich das falsch?
Vielen Dank für das Mitdenken🤗
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja genau, so würde ich es auch machen. Normale LFZ abrechnen und eine Erstattung bei der Krankenkasse beantragen.
Gruß
Hallo,
bei Krank im KUG-Zeitraum ist immer die Frage zu stellen, was wäre gewesen, wenn der Mitarbeiter gearbeitet hätte. Sollte der MA also in der Zeit vom 25.05. bis 30.06. eigentlich arbeiten müssen, dann ist das eine ganz normale LFZ mit 100% Entgeltzahlung und AAG-Antrag an die Krankenkasse.
Hätte der MA während der Krankheit teilweise KUG machen müssen (z.B. 27.05.+28.05.). so müsste hier getrennt werden: diese Zeiten wären dann Krank während KUG wogegen die übrigen Zeiten wiederum AAG wären.
Also immer schauen, was wäre wenn der MA nicht erkrankt wäre ...
Vielen herzlichen Dank!😁