Liebe Community,
ich rechne noch nicht lange Baulöhne ab und sollte jetzt für einen Arbeitnehmer unseres Baulohnmandanten eine Abfindung abrechnen. Jetzt habe ich allerdings folgendes Problem:
Unter den Baulohn-Lohnarten habe ich keine Lohnart für Abfindungen gefunden, ich würde deshalb die Lohnart 208 bzw. 270 heranziehen.
Für den Baulohn muss allerdings noch die Schlüsselung der Lohnart 208 bzw. 270 erfolgen, ob der Betrag heranzuziehen ist für Urlaubsentgelt, ZVK und ob mit oder ohne Berechnung von Wintergeld abgerechnet werden soll.
Wie würdet ihr schlüsseln/abrechnen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @C_C1 ,
kommt auf den Grund der Abfindung an - siehe Soka https://www.soka-bau.de/arbeitgeber/teilnahme-beitraege/beitraege/gewerbliche-arbeitnehmer
Grüße
M_H
Vielen Dank, es handelt sich um eine Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
OK, bei einer "echten" Abfindung (also sv-frei wegen Arbeitsplatzverlust) fällt auch keine SOKA an. Also können Sie die LA so nehmen ohne die Baulohnschlüsselung.
M_H