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Abfindung im Baulohn (Lodas)

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letzte Antwort am 23.01.2023 12:41:04 von M_H
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C_C1
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Liebe Community,

 

ich rechne noch nicht lange Baulöhne ab und sollte jetzt für einen Arbeitnehmer unseres Baulohnmandanten eine Abfindung abrechnen. Jetzt habe ich allerdings folgendes Problem:

 

Unter den Baulohn-Lohnarten habe ich keine Lohnart für Abfindungen gefunden, ich würde deshalb die Lohnart 208 bzw. 270 heranziehen. 
Für den Baulohn muss allerdings noch die Schlüsselung der Lohnart 208 bzw. 270 erfolgen, ob der Betrag heranzuziehen ist für Urlaubsentgelt, ZVK und ob mit oder ohne Berechnung von Wintergeld abgerechnet werden soll.

Wie würdet ihr schlüsseln/abrechnen?

 

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

M_H
Fortgeschrittener
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Hallo @C_C1 ,

 

kommt auf den Grund der Abfindung an - siehe Soka https://www.soka-bau.de/arbeitgeber/teilnahme-beitraege/beitraege/gewerbliche-arbeitnehmer

 

Grüße

M_H

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C_C1
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Vielen Dank, es handelt sich um eine Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
105 Mal angesehen

OK, bei einer "echten" Abfindung (also sv-frei wegen Arbeitsplatzverlust) fällt auch keine SOKA an. Also können Sie die LA so nehmen ohne die Baulohnschlüsselung.

 

M_H

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letzte Antwort am 23.01.2023 12:41:04 von M_H
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