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Praktikum und Mindestlohn

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letzte Antwort am 21.03.2023 09:20:57 von M_H
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SOKU
Beginner
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Hallo an alle Experten hier, 

 

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:

 

Bei uns hat zum 15.03. ein Praktikant angefangen, das Praktikum ist auf 3 Monate befristet.

Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum, zur beruflichen Orientierung.

Der Verdienst beträgt nicht mehr als 520,00 EUR bei 40h/Woche

 

Wie soll ich ihn eurer Meinung nach korrekt in der SV anmelden? 

Da es sich um ein Praktikum mit max. 3 Monaten Dauer handelt, unterliegt der Praktikant nicht dem Mindestlohn.

Aufgrund des geringen Verdienstes und des nicht vorgeschriebenen Praktikums muss er als Minijobber angemeldet werden. 

Aber würde er in dem Fall nicht wieder dem Mindestlohngesetz unterliegen?

Ich finde leider keine Eindeutige Antwort darauf.

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
489 Mal angesehen

Guten Abend,

 

kann dies hier helfen?

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/mindestlohn-wen-betrifft-der-mindestlohn-31-praktikanten_idesk_PI42323_HI7203648.html

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
436 Mal angesehen

Hallo @SOKU ,

 

m.E. ist es unerheblich, wie die Abrechnung erfolgt, denn auch Minijobber sind ja ganz normale Arbeitnehmer, werden nur anders abgerechnet. Grundsätzlich unterliegen alle Mitarbeiter dem Mindestlohngesetz, Ausnahme ist u.a. das Orientierungspraktikum von nicht mehr als drei Monaten. Alleine die Höhe des Entgeltes bestimmt, ob es sich um einen Minijobber oder einen st.-+sv.-pflichtigen Mitarbeiter handelt, nicht der Stundenlohn an sich. Früher galt auch noch eine Grenze bei der Wochenarbeitszeit, die gibt es aber nicht mehr.

 

Orientierung heißt aber auch, nicht voll mitarbeiten sondern viel gucken und ausprobieren ...  😉

 

Siehe Anlage.

 

M_H

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letzte Antwort am 21.03.2023 09:20:57 von M_H
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