@agmü schrieb: Ich frage mich gerade, über welche "Apps" (gruseliges Wort) aus Microsoft 365 wir hier sprechen. Von den reinen webbassierten Anwendungen (wie an anderer Stelle) oder den on-premise Programmen? Bei den ersteren halte ich, mit der Datenschutzkonferenz, den Einsatz für DSGVO-/Berufsrechtswidrig. Bei den letzteren sehe ich keinen Unterschied zu einem "normalen" MS-Office-Paket. Soweit dessen Einsatz DSGVO-konform möglich ist, kann dies auch mit den on-premise-Programmen aus MS365 DSGVO-konform erfolgen. Dies sehe ich in der Tat ähnlich. Zu betrachten wäre bei lokalem Einsatz auch noch die Übertragung von Telemetriedaten von Betriebssystem und Office Anwendung. Die "nice-to-have" Möglichkeiten, wie Cloudspeicher (OneDrive), geräteübergreifende Bereitstellung von Informationen OnNote, oder "Online-Kollaboration" (Teams, etc.) dürfen nur unter Hinzuziehung zusätzlicher Tool (Verschlüsselung etc.) verwendet werden; oder es muss auf den Einsatz verzichtet werden. Ja. Hierbei handelt es sich aber m.E. um eine über den Datenschutz und das Berufsrecht hinausgehende, leider nicht geführte - Grundsatzdiskussion, wie wir Leben und Arbeiten wollen. Diese Cloud Dienste bieten zum Teil faszinierende Möglichkeiten. Ob diese schnelle, direkte Kommunikation immer haben will? Ist eine Entschleunigung/Entzerrung der Kommunikation nicht genauso wichtig? Warum die DATEV nicht groß genug sein soll, um - vergleichbar anderer Anbieter - mit Microsoft eine Vereinbarung abzuschließen, nach der das DATEV Rz die Daten seiner Mitglieder die MS365 nutzen hostet, sehe ich nicht. Das Problem ist eher, dass auf Seiten der Mitglieder die Bereitschaft fehlt diese Marktmacht durch den Kauf entsprechender Lizenzen zu untermauern. Diese Möglichkeiten bestehen. Allerdings hat sich auch schon bei den von MS angebotenen DSGVO konformen Cloud Produkten gezeigt, dass diese scheinbar nicht am Markt platziebar sind. Die sind leider wg. Preis und mangelnder Interoperabilität leider eingestellt worden.
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