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Verständnisfrage: sind ältere Programminstallationen aufwärtskompatibel mit neueren Datev-Zugriffsrechten ?

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letzte Antwort am 30.01.2025 20:00:44 von Fassungsloser
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Fassungsloser
Einsteiger
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Ausgangslage:

ein ausgelagerter Einzelarbeitsplatz der Kanzlei, der ein ganzes Jahr nicht mehr im Einsatz war und auch bzgl. der Datev-Anwendungen nicht aktualisiert wurde, soll jetzt wieder auf die aktuellen Versionsstände des Kanzlei-OnPremise-Netzwerks gehoben werden.

 

Fragen:

  • geht das "in einem Rutsch" per Installationsmanager und Softwaredownload oder müsste eine Zwischenversion z.B. mit Hilfe einer ISO installiert werden ?
  • muss die gesamte Programm-Installation "in einem Rutsch" sofort nach der Aktualisierung der Zugriffsrechte erfolgen oder laufen die älteren Datev-Programmversionen auch mit den neuen Zugriffsrechten ?

  • kann ich erst den vollständigen Software-Download durchführen und die Programm-Installationen zu einem späteren Termin, z.B. aus Zeitgründen, manuell starten ?
"wenn Sie einen **bleep**-Prozess digitalisieren, haben Sie einen **bleep** digitalen Prozess"(Thorsten Dirks, 2015)
MBehrens
Aufsteiger
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@Fassungsloser  schrieb:

 

Fragen:

  • geht das "in einem Rutsch" per Installationsmanager und Softwaredownload oder müsste eine Zwischenversion z.B. mit Hilfe einer ISO installiert werden ?

Das kommt auf den tatsächlichen Softwarestand an. Evtl. sind Zwischenschritte notwendig. Dies sollte der Installationsmanager alles in der passenden Reihenfolge abarbeiten.

 


  • muss die gesamte Programm-Installation "in einem Rutsch" sofort nach der Aktualisierung der Zugriffsrechte erfolgen oder laufen die älteren Datev-Programmversionen auch mit den neuen Zugriffsrechten ?

Nein.

 

  • kann ich erst den vollständigen Software-Download durchführen und die Programm-Installationen zu einem späteren Termin, z.B. aus Zeitgründen, manuell starten ?

Ja.

 

Fassungsloser
Einsteiger
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@MBehrens ,

 

das "nein" auf meine zweite Frage könnte man evtl. auch falsch interpretieren

 

Ich entscheide mich für die Variante, dass die Datev-Anwendungen "aufwärtskompatibel" sind und auch noch mit neueren Zugriffsrechten laufen 😉

 

Das wäre mir nämlich viel lieber als eine Fehlermeldung à la :

"das Zugriffsrecht für diese Anwendung ist neuer als erwartet"

"wenn Sie einen **bleep**-Prozess digitalisieren, haben Sie einen **bleep** digitalen Prozess"(Thorsten Dirks, 2015)
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letzte Antwort am 30.01.2025 20:00:44 von Fassungsloser
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