Hallo @ValiH , auch uns wurde in einem Telefonat "aufgetragen", keine permanenten Korrekturen der Leistungsanträge einzureichen, weil zum Zeitpunkt der Gehaltsabrechnungen nur vorläufige Kug-Werte abgerechnet werden konnten. Wir sind nicht den Weg von @Constanze_GM gegangen, sondern haben der Bundesagentur mitgeteilt, dass wir a) laut unseren Arbeitsverträgen verpflichtet sind, am Monatsletzten die Gehälter auszuzahlen, so dass eine spätere Abrechnung als per 25. des laufenden Monats nicht in Frage kommt; b) im Rahmen unserer buchhalterischen Verpflichungen die Monatsabschlüsse per 06. des Folgemonats fertig zu haben, so dass die Buchungslisten nicht erst nach einer Korrekturabrechnung in die Fibu eingespielt werden können; c) es aufgrund der Vielzahl unserer Mitarbeiter es ohnhin stets zu Nachberechnung auf Vormonate kommt, so dass es regelmäßig Korrekturabrechnungen geben wird, die sich zwangsläufig auch auf die Kug-Anträge auswirken; d) aufgrund der Höhe der Kug-Zahlungen es zu einem Liquiditätsengpass im Unternehmen kommen wird, sofern nicht zeitnah die Anträge gestellt werden (können). Da es sich hier um eine Bitte der Bundesagentur handelt, damit diese "nicht so viel Arbeit hat", hatte ich kein schlechtes Gewissen, die dann versuchsweise auf das Unternehmen abgewälzte Mehrarbeit freundlich mit den oben genannten Begründungen abzulehnen; und war erfolgreich. 😉 Vor allem sind die Korrekturen ja aus den Korrekturanträgen ersichtlich, weil jeder korrigierte Mitarbeiter gekennzeichnet wird. Viele Grüße und einen schönen Tag.
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