@AntjeR schrieb: Hallo. Ich habe einen AN mit freiwilliger KV u. PV als Selbstzahler (ehemaliger Selbständiger). Darum unter Nettobezug AG Zuschuss Anteil KV u. PV nach den gesetzlichen Beitragssätzen. So auch mit der Krankenkasse abgestimmt. AN ist St.Kl. I, ohne Kinder und ohne Unterhaltspflichtige Pers. Nun kommt eine hohe Pfändung. Im Berechnungsschema wird nun als unpfändbarer Einkommensbestandteil ein AN Anteil freiw. private KV ausgewiesen. Dieser Betrag ist rechnerisch nicht nachvollziehbar, da er mehr als doppelt so hoch ist wie der AG Zuschuss zur KV/PV bzw. die rechnerischen Beitragssätze. AN Anteil KV + PV rechnerisch: 355,77 Euro AG Anteil KV + PV rechnerisch: 336,55 Euro Gesamt 692,21 Euro Es wird aber als AN Anteil in Pfändung 726,53 Euro ausgewiesen. Woher der Betrag kommt, kann ich nicht feststellen. Die Anleitung in zur Pfändung Dokument 1008468 ist dazu nicht hilfreich. Kann jemand helfen? DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1008468 Das maßgebliche Nettoeinkommen wird somit mit dem Betrag von 726,53 Euro reduziert statt des, m.E., richtigen Betrag von 355,77 Euro. Kennen Sie denn den tatsächlichen Beitrag, den der Mitarbeiter an seine Krankenkasse zahlen muss? Liegt Ihnen beispielsweise der Beitragsbescheid über (die rechnerisch ermittelten) 692,21 € vor? Nach meinem Dafürhalten ist der gesamte Betrag (An plus AG-Anteil) zur SV pfändungsfrei, so dass ich den von Ihnen genannten Betrag von nur 355,77 € nicht nachvollziehen kann. VG
... Mehr anzeigen