Hallo @Becker1979 , wie ist denn Ihr Problem letztlich gelöst worden? Ich glaube nämlich, dass Sie und die Krankenkasse einem Irrtum unterlagen. Ich teile die Meinung von @Christopher_Fürther wonach sehr wohl eine Verbeitragung eintritt auch in Jahren, in denen kein Arbeitsentgelt bezogen wurde, ABER eine Fehlzeit mit fiktiven SV-Tagen bestand. Diese fiktiven SV-Tage führen tatsächlich dazu, dass die Sonderzahlungen verbeitragt werden. Das ist den Krankenkassenmitarbeitern auch oft nicht bewusst (war es mir auch nach 20 Jahren Lohbuchhaltung noch nicht, weil ich noch nie so einen Fall hatte). Vor ein paar Jahren erst hatte ich so einen Fall und nahm an, DATEV rechnet falsch! Die Krankenkasse gab mir eine identische Antwort, wie Sie sie von der Krankenkasse erhielten. Nach einem intensiven Streitgespräch mit einer DATEV-Mitarbeiterin (ich: "DIE DATEV MACHT DAS FALSCH!", sie: "DIE DATEV MACHT DAS RICHTIG!") kamen wir dann gemeinsam auf die Ursache ... Nach umfangreichen Recherchen (ich hatte hier glaube ich auch einen Beitrag dazu) musste ich dann aber erkennen, dass diese ominösen fiktiven SV-Tage (die ja nur bei ganz bestimmten Fehlzeiten auftreten) im Hintergrund tatsächlich und richtiger Weise dazu führen, dass Einmalzahlungen in ansonsten entgeltlosen Jahren verbeitragt werden. Meines Wissens ist das aber nur eine Fehlzeit, nämlich: Einstellung Krankengeld wegen voller EU-Rente. @all: Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich das falsch/unvollständig wiedergegeben habe. Viele Grüße und einen schönen Tag.
... Mehr anzeigen