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Fehlende SV-Abmeldung nach Fehlzeit

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letzte Antwort am 14.08.2024 10:53:31 von pogo
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Chrissi2
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo,

 

ich habe folgendes Problem. 

 

Ein Mitarbeiter hat sich nun nach langer Krankheitsdauer in den Ruhestand verabschiedet. Die letzte Fehlzeit wurde als "Ende Bezug Krankengeld / Beginn Bezug Arbeitslosengeld" erfasst. Diese Fehlzeit wurde zum

31.07.24 beendet und auch die Beschäftigung wurde zum 31.07.24 beendet. Jetzt wurde aber keine Abmeldung 

mehr erstellt, wahrscheinlich aufgrund der lange vorausgegangen Fehlzeiten. 

Die Rentenversicherung möchte aber diese Bestätigung, dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde. 

Gibt es eine andere Möglichkeit eine Abmeldebestätigung erstellen zu können?

 

In Auswertung 181 wird er als abgemeldet aufgeführt, in Auswertung 63 logischer Weise nicht. 

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 3
252 Mal angesehen

Hallo @Chrissi2 ,

 

meines Wissens sind die zu erstellenden Meldungen immer Meldungen zum Beschäftigungsverhältnis und nicht zum Arbeitsverhältnis.

 

Da das Beschäftigungsverhältnis bereits bei Aussteuerung (?) endete und damals eine entsprechende Meldung erfolgt ist, wüsste ich nicht, was man da nun noch (einmal) melden sollte ...

 

Wenn die Rentenversicherung eine Erklärung benötigt, dass nun auch das Arbeitsverhältnis beendet wurde, kann man (der jetzt Ruheständler) das ja gerne in Form eine Ansichtkarte formlos erklären. 😎 Der Arbeitgeber ist hier in meinen Augen in keiner weiteren Pflicht (nur weil die Rentenversicherung es so will). Anderenfalls kann die RV bestimmt gerne aufklären und die Rechtsgrundlage ihres Wunsches mitteilen. Wir Lohnabrechner lernen gerne immer wieder dazu!

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 3
248 Mal angesehen

Zum Vortag des Beginns der Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld / Beginn Bezug Arbeitslosengeld" hätte eine Abmeldung erstellt worden sein müssen, denn zu diesem Zeitpunkt endete das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis.

Prüf das mal.

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letzte Antwort am 14.08.2024 10:53:31 von pogo
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