Guten Morgen liebe Community-Mitglieder,
es gibt viel zu lesen über Zuzahlungen beim Firmenwagen. Mein spezielles Problem konnte ich leider nirgendwo finden. Ich arbeite übrigens mit Lodas.
So sieht meine Probeabrechnung aus mit der Zuzahlung. Die Zuzahlung wird hier über Gehalt umgewandelt. In meinem Fall müsste ich aber eine Zuzahlung in den Lohn bringen, wo der Mitarbeiter die Tankkosten selber übernimmt. Und zwar mit direkter Zahlung an der Tankstelle. Also keine Gehaltsumwandlung.
Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, wie ich das unterbringen soll.
Meine Hoffnung liegt bei euch, vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Liebe Grüße und allen einen schönen Tag.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Biggi2 ,
für mich sieht das okay aus:
Die Zuzahlung des Mitarbeiters (LA 626) senkt den steuer- und sv-pflichtigen Sachbezug, so dass 100 € weniger der LSt und SV unterliegen.
Da der Mitarbeiter die Zahlung bereits geleistet hat (in bar an der Tankstelle), ist die Hinzurechnung der 100 € im Netto (9042) auch korrekt.
VG
Hallo Lohnexperte,
melde mich erst jetzt, ging leider nicht früher.
Dann wäre das Problem ja halb so schlimm wie ich gedacht habe. Dann wird sich der Zuzahlungsbetrag monatlich ändern. Ist halt so beim Tanken. Aber das ist ja kein Problem.
Kannst du mir auch sagen, ob da ein Beleg an die Buchhaltung weiter gegeben werden muss? Oder reicht der Beleg bei mir in der Lohnbuchhaltung, für den Prüfer?
@Biggi2 schrieb:
Kannst du mir auch sagen, ob da ein Beleg an die Buchhaltung weiter gegeben werden muss? Oder reicht der Beleg bei mir in der Lohnbuchhaltung, für den Prüfer?
Nach meinem Dafürhalten ist die Aufbewahrung in der Lohnabrechnung zwingend, da anhand dieses Beleges nachgewiesen werden kann, warum der Betrag, der ja den steuer- und sv-freien Sachbezug mindert, in dieser Höhe erfasst wurde. Die Finanzbuchhaltung ist nicht betroffen, denn der Mitarbeiter erhält ja eben keine Erstattung des von ihm verauslagten Benzingeldes.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Guten Morgen,
das hört sich alles gut an. Herzlichen Dank für die Hilfe.
Sorry, da ist mir gestern doch ein entscheidender Fehler unterlaufen:
@lohnexperte schrieb:
Nach meinem Dafürhalten ist die Aufbewahrung in der Lohnabrechnung zwingend, da anhand dieses Beleges nachgewiesen werden kann, warum der Betrag, der ja den steuer- und sv-
freienSachbezug mindert, in dieser Höhe erfasst wurde. Die Finanzbuchhaltung ist nicht betroffen, denn der Mitarbeiter erhält ja eben keine Erstattung des von ihm verauslagten Benzingeldes.
Durch die private Zuzahlung wird natürlich ein steuer- und sv-pflichtiger Sachbezug gemindert ...