Hallo @Jonas_Bauer noch folgende Überlegung die vielleicht Ihren internen Bewertungen der Priorität noch nicht so wirklich bedacht wurden: Es macht einen Unterschied ob ich eine (e-)Rechnung für die Lieferung von Waren und Halbfertigprodukten, vielleicht in unterscheidlichen Mengen, aber doch immer vom selben Lieferanten, erhalte oder ob ich hoch spezialisierte Dienstleistungen eines (steuerlichen) Beraters erhalte. Für die ersten ist die schnelle und (rechts-)sichere Be- und Verarbeitung im Unternehmen wichtig und vorrangig. Die Möglichkeit die Daten zu visualisieren hat eher die Qualität eines "nice-to-have", als eines "must have". Eine Kontrolle der inhaltlichen Richtigkeit der (e-)Rechnung lässt sich hier auch über externe Faktoren (Warenwirtschaftssystem, Preislisten des Vertragspartner, etc.) bewerkstelligen. Wie aber soll im zweiteren Fall ein Rechnungsempfänger prüfen, ob besondere Beratungsleistungen die angebelich in der E-Rechnung enthalten sind, richtig abgerechnet wurden? Wurden die 20 Beratungsstunden tatsächlich erbracht und wie, oder ist der Gegenstgandswert für den Jahresabschluss der Richtige? Ohne Sichtkomponente kann der E-Rechnungsempfänger diese Angaben nur selten oder nie nachprüfen. Daher tritt bei dieser Art Leistungen die elektronische Verarbeitung, nach meiner Wahrnehmung in den Hintergrund. Auch sind diese (zweite) Arten von Rechnungen in der Masse der Rechnungen im unternehmerischen Alltag wohl eher die Ausnahme als die Regel. Kaum ein Unternehmer wird täglich einen Jahresabschluss, eine Steuerdeklaration, eine steuerliche/rechtliche Beratung für die Begleitung einer Übernahme, Fusion, Aufspaltung, in Auftrag geben und hierüber eine Rechnung erhalten; wohl aber für gelieferte Waren und Halbfertigprodukte. Daher ist bei solchen Abrechnung die automatisierte Verarbeitung ein "nice-to-have", während die Visiualisierung ein "must have" ist. Daher sollte die derzeitige Grundentscheidung nochmals einem eingehenden Realitätcheck unterzogen werden, denn diese Überlegungen finde ich an keiner Stelle. Und zum Abschluss: Der derzeit ausgelieferte Viewer für solche e-Rechnung ist in meinen Augen hochnot peinlich und der DATEV e.G. nicht würdig. Wenn die Leistung eines Steuerberater/Anwalts zu Waren, die Leistungserbringer zu "Verkäufern" und die Mandanten zu "Käufern" mutieren, besagt dies eine Menge über die den Rechnungsausstellern entgegengebrachte Wertschätzung. Dass eine Vielzahl dieser Rechnungsaussteller auch noch Anteilseignern (Genossen) der DATEV eG macht die Darstellung noch wesentlich unvorteilhafter. Die "endlichen Kapazitäten" scheinen mir in diesem Fall nicht das Problem zu sein, sondern eher der Unwille - bereits in der Übergangszeit in die Cloud - ein allen Beteiligten angemessenes und würdiges Produkt zur Verfügung zu stellen und hierfür notfalls einmal getroffene Entscheidungen zu revidieren.
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