Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Wir betreuen mehrere Wohnungseigentümergemeinschaften. Für diese machen wir nur Lohnabrechnungen, da wir deren Immobilienverwaltung steuerlich beraten.
Nun frage ich mich, wen ich für das Geldwäschegesetz als wirtschaftlich Berechtigten hinterlegen muss. Oder muss hier überhaupt jemand angegeben werden? Wenn ja, ist das die komplette Wohnungseigentümergemeinschaft oder eventuell sogar die Immobilienverwaltung?
Freue mich über Rückmeldungen.
Gruß, Maria
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wer ist Arbeitgeber? die WEG oder die Verwaltung?
Danach richten sich die GWG Regelungen
Arbeitgeber ist die WEG.
Wenn die WEG der Arbeitgeber ist würde ich, wie von @noescher vorgeschlagen, mich an § 3 GWG orientieren und mir zur Absicherung dieses Merkblatt Bayern_Merkblatt Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter zur Akte speichern. Dort werden eine Vielzahl von Konstellationen angesprochen und das Merkblatt scheint von einer größeren Anzahl von Bundesländern so veröffentlich zu sein. Jedenfalls habe ich inhaltlich vergleichbare Merkblätter aus BaWü und Bremen gefunden.