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Wirtschaftlich Berechtigter bei einer WEG (Geldwäschegesetz)

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letzte Antwort am 08.10.2026 08:55:10 von Tippse22
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Tippse22
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich habe folgendes Problem:

 

Wir betreuen mehrere Wohnungseigentümergemeinschaften. Für diese machen wir nur Lohnabrechnungen, da wir deren Immobilienverwaltung steuerlich beraten.

 

Nun frage ich mich, wen ich für das Geldwäschegesetz als wirtschaftlich Berechtigten hinterlegen muss. Oder muss hier überhaupt jemand angegeben werden? Wenn ja, ist das die komplette Wohnungseigentümergemeinschaft oder eventuell sogar die Immobilienverwaltung? 

 

Freue mich über Rückmeldungen.

 

Gruß, Maria

noescher
Erfahrener
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Hallo @Tippse22 

 

meiner Meinung nach ergibt sich das Ergebnis aus § 3 II GWG:

=> jeder Eigentümer der mehr als 25% der Stimmrechte hat

=> erreicht kein Eigentümer diese Quote, dann der Verwalter § 3 II Satz 5 GWG

 

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
agmü
Experte
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Wer ist Arbeitgeber?  die WEG oder die Verwaltung?

 

Danach richten sich die GWG Regelungen

Andreas G. Müller
Über Wasser zu gehen und Software nach einer Spezifikation zu entwickeln ist einfach – wenn beides eingefroren ist. - Edward V. Berard
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Tippse22
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Arbeitgeber ist die WEG.

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agmü
Experte
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Wenn die WEG der Arbeitgeber ist würde ich, wie von @noescher  vorgeschlagen, mich an § 3 GWG orientieren und mir zur Absicherung dieses Merkblatt Bayern_Merkblatt Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter zur Akte speichern. Dort werden eine Vielzahl von Konstellationen angesprochen und das Merkblatt scheint von einer größeren Anzahl von Bundesländern so veröffentlich zu sein.  Jedenfalls habe ich inhaltlich vergleichbare Merkblätter aus BaWü und Bremen gefunden.

Andreas G. Müller
Über Wasser zu gehen und Software nach einer Spezifikation zu entwickeln ist einfach – wenn beides eingefroren ist. - Edward V. Berard
Tippse22
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Vielen lieben Dank für eure Hilfe @agmü @noescher  😊

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letzte Antwort am 08.10.2026 08:55:10 von Tippse22
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