Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Wir betreuen mehrere Wohnungseigentümergemeinschaften. Für diese machen wir nur Lohnabrechnungen, da wir deren Immobilienverwaltung steuerlich beraten. Nun frage ich mich, wen ich für das Geldwäschegesetz als wirtschaftlich Berechtigten hinterlegen muss. Oder muss hier überhaupt jemand angegeben werden? Wenn ja, ist das die komplette Wohnungseigentümergemeinschaft oder eventuell sogar die Immobilienverwaltung? Freue mich über Rückmeldungen. Gruß, Maria
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