Hallo Herr Lutz, ich hatte es als Vorteil dahingehend gemeint, dass bei gewünschten oder notwendigen Änderungen des vorangehenden Beschäftigungsverhältnisses das aktuelle unberührt bleiben kann. Bei dem konkreten Beispiel von Frau Fischer dürfte dies zugegebenermaßen unwichtiger sein, aber es gibt ja durchaus Konstellationen, in denen eine Trennung der Abrechnung gewünscht ist. Allerdings hat man dann die von mir genannten Nachteile zu sehen, so dass der Vorteil nur einer Personalnummer überwiegt. Wir haben auch nur ein Mandat, bei dem mit mehreren Personalnummern gearbeitet wird/wurde. Bei Auszubildenden wird dies wegen der betrieblichen Personalnummernlogik so gewünscht. Außerdem mussten voriges Jahr "steinalte" Personalnummern in den aktuellen Nummernkreis eingepflegt werden. Natürlich noch zu einer Zeit, als nicht bekannt war, wie die UV-Jahresmeldungen abzulaufen haben ... In dem Zusammenhang wurde natürlich vergessen, auch die wichtigen Lohnkontowerte bei den neuen Personalnummern zu speichern, so dass das Weihnachtsgeld falsch besteuert wurde. Schon aufgrund dieser Erfahrungen tendieren wir immer zu einer Personalnummer, wo immer es geht. Viele Grüße
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