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Elternzeit Malerkasse

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letzte Antwort am 09.06.2026 08:13:56 von Martina161
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Martina161
Einsteiger
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Hallo Miteinander,

 

habe einen Arbeitnehmer der in der Zeit vom 29.06.2026 bis 28.07.2026 in Elternzeit geht.

Muss hier in den Monatsstammdaten des Mitarbeiters im Baulohn Meldeverfahren der 

Zeitraum an die Malerkasse übermittelt werden? Welches Ausgleichskennzeichen nehme

ich bitte? Beim Krankengeldbezug pflege ich dann auch in den Bewegungsdaten die Lohnart

8031 mit den Wochen ein. Muss ich bei der Elternzeit dieselbe Lohnart anwenden?

 

Würde mich über Eure Lösungsvorschläge freuen.

 

 

ulli_preuss
Meister
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Nachricht 2 von 3
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@Martina161  schrieb:

Hallo Miteinander,

 

habe einen Arbeitnehmer der in der Zeit vom 29.06.2026 bis 28.07.2026 in Elternzeit geht.

Muss hier in den Monatsstammdaten des Mitarbeiters im Baulohn Meldeverfahren der 

Zeitraum an die Malerkasse übermittelt werden? Welches Ausgleichskennzeichen nehme

ich bitte? Beim Krankengeldbezug pflege ich dann auch in den Bewegungsdaten die Lohnart

8031 mit den Wochen ein. Muss ich bei der Elternzeit dieselbe Lohnart anwenden?


 

Für Elternzeit gibt es keinen Fehlzeitenausgleich wie z. B. bei Schlechtwetter, Krankengeld, Ehrenamt, Betriebsunfall usw., weil aus Sicht der Malerkasse bei Elternzeit keine Fehlzeit vorliegt, sondern das Arbeitsverhältnis ruht.

 

► Fehlzeitenausgleich - Malerkasse

► Lohnnachweiskarte - Malerkasse

 

 

Stattdessen gilt: 

 

Ruhende Arbeitsverhältnisse (z. B. während der Elternzeit)
und Krankheitszeiten oder Krankengeldbezug werden separat an die Malerkasse gemeldet.

► Informationen_fuer_Arbeitnehmer.pdf, Seite 12 (Flyerseite) bzw. Seite 7 (PDF-Seite)

 

 

Die Meldung erfolgt hiermit:

 

► Meldung_ruhendes_Arbeitsverhaeltnis.pdf

 

 

In den allgemeinen Fehlzeiten müssen Sie die Elternzeit natürlich erfassen, da es sich um eine Unterbrechung mit gekürzten SV-/ungekürzten ST-Tagen handelt.

Vergessen Sie nicht, den Elterngeld-Bescheid anzufordern, falls im Entgelt AG-Leistungen enthalten sind, die weitergewährt werden (z. B. Kfz-Nutzung): Elterngeldinformationen werden in aller Regel nicht elektronisch an die Abrechnungsstelle übertragen. 

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
Martina161
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Vielen lieben Dank für die ausführliche Rückantwort und die angefügten Dateien!!!!

 

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letzte Antwort am 09.06.2026 08:13:56 von Martina161
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