Eine Zugferd-Rechnung besteht aus einer PDF, an der ein maschinenlesbarer Datensatz (xml-Datei) angehängt wurde. Im Adobe-Reader kann man das schön sehen, dass es sich um einen Anhang handelt. Entscheidend bei einer E-Rechnung ist jeweils der maschinenlesbare Teil. Entweder gibt es nur diesen (X-Rechnung) oder er ist quasi in einem Briefumschlag (PDF). Diese Kombilösung ist eine Zugferd-Rechnung. Die rechtlich entscheidende Komponente ist jeweils der xml-Teil. Man bekommt es hin, dass xml-Datei und PDF unterschiedliche Inhalte haben. Im kleinen bei der Bezeichnung der Einheiten, da Zugferd nur bestimmte kennt, aber man im PDF z.B. Personen stehen hat, während der Erzeugung der xml-Datei die Einheit Stück verwendet wird. Hier wird es bestimmt IT-Freaks geben, die auch entscheidendere Abweichungen hinbekommen. Wenn man jetzt mit Stempeln und Post-its den Umschlag verunstaltet, egal ob es nur drübergelegt oder in die PDF eingearbeitet wird, verändert man doch nicht den rechtlich entscheidenden Teil, die xml-Datei. Wenn das dann keine E-Rechnung mehr sein soll, ist die Definition der E-Rechnung im Gesetz m.E. falsch.
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