@Nutzer_8888 schrieb: Die von Ihnen beschriebenen Sachverhalte, die wahrscheinlich alle so zutreffend sein könnten, würden letztlich bedeuten, dass der von Datev vorgesehene Standard zu Nutzung von Belege Online rechtswidriges und haftungsrelevantes Teufelszeug für den Berater ist?! Bitte immer berücksichtigen: Die DATEV ist "nur" Auftragsverarbeiter für den Steuerberater. Rein rechtlich gesehen ist der Steuerberater dafür verantwortlich, wie er zu den Daten kommt, was er damit macht, usw. Die Verträge mit der DATEV sind hier eindeutig. Aus der Sicht eines Genossen wäre es aber unabhängig von der rechtlichen Sichtweise passend, wenn die DATEV Praxishinweise gibt, die nicht nur kryptisch und kurz im Kleingedruckten zu lesen sind. Die Nutzung von Belege Online ist definitiv kein rechtswidriges und haftungsrelevantes Teufelszeug - wenn es denn in der Kanzlei und mit dem Mandanten korrekt umgesetzt wird. Diese Einschränkung gilt ja praktisch für alles, was wir so machen. @jjunker schrieb: Wenn man dem Mandanten unter der mandantengenutzten Beraternummer die selbe Mandantennummer gibt wie die in den zentralen Stammdaten (den in den Anwendungen dreistelligen Nummern falls vorhanden) sollte KaReWe, Lohn,.... doch auch aus dem Bestand heraus die Daten abrufen können? Damit könnte man Lohn und KaReWe auf der Hauptberaternummer laufen lassen. Die Belege lägen im Zuständigkeitsbereich des Mandanten. Leider wird für eine Verbindung zwischen DUO und Rewe nicht nur die identische Mandantennummer, sondern auch die identische Beraternummer benötigt. Wir geben dem Mandanten in seiner Unterberaternummer auch immer die identische Mandantnummer wie in der Kanzlei - rein schon zur optischen Zuordnung. (Beraternummer 123456XX mit Mandantennummer 1 - wer war das noch gleich?) Die Nutzung von Rewe, Bilanzbericht, Zahlungsverkehr und auch Lohn unter der mandantengenutzten Beraternummer ist aber kein Problem (außer es werden unter der Hauptberaternummer noch solche Sachen wie Kanzleikontenbeschriftungen, Kanzleilohnarten, etc. genutzt). Es ist nur bei der Anlage von MigMag darauf zu achten, dass dieses nicht Lohn umfasst, wenn die Kanzlei den Lohn macht. (Begrenzung von MigMag geht aber nur nachträglich, nicht bei erstmaliger Anlage der Unterberaternummer) Warum? Damit die DATEV-Gebühren für die Lohnabrechnung nicht dem Mandanten berechnet werden, sondern beim StB bleiben. Die Übermittlungsgebühren für E-Bilanz, Offenlegung, etc. werden trotz MigMag für Rewe dem Berater berechnet, da es sich um Jahresabschlussleistungen handelt
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