Hallo @quantenjoe das vermutliche Problem der Konzeption ist, dass DATEV sich streng an einem rechtlichen Konzept orientiert, das leider in der Praxis nicht so von den StB umgesetzt wird. Das rechtliche Konzept: Die Belege in Belege online (incl. DPA) sind das Belegarchiv des Mandanten und der Mandant ist für die Belege verantwortlich. Ich stimme @quantenjoe zu, die DPA hätte von Anfang an von Belege online getrennt werden müssen, da die Konstellation, dass ein Mandant die Löhne von einem anderen StB machen lässt, sehr häufig ist. Das ist ein Konzeptionsfehler, der der DATEV nicht hätte passieren dürfen! Ich unterstelle mal, dass hier nicht Absicht dahinter steckt, 2x dasselbe Belegarchiv bepreisen zu können. Das Problem, dass die Belege bei Beraterwechseln möglicherweise gelöscht sind, ist aber nicht nur auf diesen Konzeptionsfehler zurückzuführen Die Aussage "der neue STB hat die Belege Online nicht übernommen (nach Datev sein gutes Recht)" ist das Problem. Anscheinend hat niemand dem Mandanten gesagt, dass er damit sein Belegarchiv verliert und damit seine Aufbewahrungspflicht verletzt. Wenn der neue StB Belege online nicht übernimmt , muss DUO zwingend inaktiv gesetzt werden (siehe Beispiel hier Gelöst: Belege Online nach Betriebsaufgabe - DATEV-Community - 283704) Und ja, es ist das Recht des neuen Beraters, die Belege nicht zu übernehmen - schließlich sind es die Belege des Mandanten aus früheren Jahren, die der neue StB nicht betreut. (Lösung s.u.) Die DPA wird gerade neu aufgesetzt, ich hoffe, es handelt sich dann um einen getrennten Belegspeicher (ich gehe fest davon aus). Im Fall "SV-Prüfung zwei Jahre nach Mandatskündigung" muss grundsätzlich der Mandant alle Belege für den Prüfer liefern. - Der Mandant denkt - hat doch alles der alte Steuerberater, ist doch kein Problem - Die Mitarbeiter denken - haben wir doch alles verknüpft, ist doch kein Problem - Die DATEV denkt - wir haben alle Tools programmiert, ist doch kein Problem Und dann ist im Prozess ein Fehler drinnen und keiner hat mehr die Belege. - Weil der alte Steuerberater zu nett war und alles für den Mandanten übernommen hat und den Mandanten rechtlich nicht aufgeklärt hat und/oder - weil der neue Steuerberater entweder DATEV nicht einsetzt oder den Mandanten nicht über die Konsequenzen beraten hat und/oder - weil die DATEV als Dienstleister denkt, die Steuerberater werden schon wissen, was sie tun Ich warne auch davor, die Mandantenbelege gleichzeitig als Basis für interne Dokumentationszwecke zu nutzen. Die Belege des Mandanten sind zwingend gemäß § 66 II StBerG bei Mandatswechsel herauszugeben. Das Vorhalten einer Sicherungskopie ist nur zulässig, soweit es für die Dokumentation eines geordneten und zutreffenden Bildes der Auftragsbearbeitung notwendig ist. Die eigenen Notizen sind nicht herauszugeben § 66 II 4 StBerG. Eine Herausgabe könnte im Nachgang ggf. sogar schädlich sein. Aufgrund dieser bestehenden rechtlichen Konstellation ist daher meines Erachtens folgende Vorgehensweise für digitale Belege notwendig: a) Digitale Belege ausschließlich im MigMag (incl. Belegspeicher auf der Unterberaternummer des Mandanten) => Die Belege liegen in der Hoheit des Mandanten und nicht beim Berater b) Aufklären des Mandanten, dass das das Belegarchiv ist und die Belege mindestens 10 Jahre nach Betriebsaufgabe aufbewahrt werden müssen und wie das richtig umgesetzt werden muss (Inaktivsetzen) c) Aufklären des Mandanten, dass die Belege in seiner Verantwortung sind und der Mandant daher dafür verantwortlich ist, dass diese im Falle einer Prüfung für den Prüfer zugänglich sind (mit Hinweis auf bestehende Softwaretools) d) Anfertigen von internen Notizen des StB ausschließlich in der eigenen Dokumentenablage/DMS und ergänzende Sicherung ausgewählter, wirklich notwendiger Belege und Mandatsanweisungen zur Absicherung des eigenen Handelns im DMS Im Falle eines Mandatswechsels oder einer Betriebsaufgabe wird der Mandant nochmals auf b) und c) hingewiesen und Möglichkeiten aufgezeigt. Es ist dann Verantwortung des Mandanten, für eine korrekte Weiterarchivierung zu sorgen. Entweder der neue Berater wird gezwungen, die Belege zu übernehmen (liegen ja eh beim Mandanten, es ist also nur die Unterberaternummer zu übernehmen) oder Inaktivsetzen. Eine Archiv-DVD ist kein geeignetes Archiv-Medium. Will der Mandant eine DVD aus Kostengründen einsetzen ist dies in dieser Konstellation seine Entscheidung, da der Mandant sich dann wissentlich gegen eine Weiterführung von Belege online entschieden hat => auch hier hat der Steuerberater dann keine Verantwortung mehr. Diese Vorgehensweise kann auch nachträglich (vor dem Mandatswechsel)noch umgesetzt werden. Man muss sich nur damit beschäftigen. Und den Mandanten klarmachen, dass das digitale Belegarchiv auch etwas kostet. Genauso wie bislang die genutzten Schränke, Aktenordner, usw. Einmal Zeit für den Prozess aufgewendet und dafür zukünftige Probleme gelöst!
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