@metalposaunist schrieb: Ich verstehe das ganze Theater langsam nicht mehr und bin happy, dass ich DUO nicht nutze Das "Theater" hat nichts mit den DATEV-Produkten, sondern mit überzogenen, oftmals auf fehlenden oder unvollständigen Informationen beruhenden, Reaktionen zu tun. Reaktionen auf eine Änderung, die die zwingende Nutzung einer EDV-Anlage durch Unternehmer verursacht. Meine Gedanken zu diesem Thema - Für den Empfang von E-Rechnungen reicht Anfang 2025 ein E-Mail-Postfach aus - Um E-Rechnungen schreiben zu können, wird ein spezielle Programm benötigt. Wer so eines nicht hat, kann die DATEV-E-Rechnungsplattform nutzen (nur sinnvoll, wenn nur sehr wenige Ausgangsrechnungen im Jahr zu schreiben sind). Die DATEV bietet sowas an. Für jeden, unabhängig ob Steuerberatermandat oder nicht. - E-Rechnungen, die per E-Mail kommen, müssen irgendwie in DUO (oder ein anderes GOBD-konformes Programm) abgelegt werden (E-Mail-Upload, Belegtransfer, usw.). Ist irgendwie lästig, da entweder manuelles Eingreifen erforderlich oder Anlage einer gesonderten E-Mail-Adresse (augenscheinlich zumindest für manche problematisch...). - Irgendwann in Zukunft (2028 oder 2030 oder auch erst 2040 - wer weiß) wird es einen automatischen Rechnungsabgleich in der EU geben, der vermutlich nicht so toll mit einer E-Rechnungsübertragung E-Mail to E-Mail funktionieren wird. Spätestens dann wird es E-Rechnungsplattformen geben, die die E-Rechnung vom Aussteller an den Empfänger übertragen. Ohne E-Mail. Oder zumindest vom Absender ohne E-Mail. Vermutlich unter Nutzung von PEPPOL PEPPOL – Wikipedia Unternehmer werden sich dann auf einer solchen Plattform registrieren müssen. Auch wird es für Rechnungsaussteller viel einfacher, Rechnungen zu versenden, wenn Kunden auf solchen Plattformen registriert sind. Versand geht dann automatisch. Siehe DATEV E-Kanzleiausgangsrechnungen - werden direkt über die DATEV verschickt, die DATEV entscheidet dann Plattform oder, mangels Registrierung, E-Mail. (Ob das angenehm ist, da für den Kanzleiinhaber ungewohnt, ist eine andere Sache) - Es macht Sinn, dass so eine Plattform für den Rechnungseingang auch eine Anbindung an ein GOBD-Konformes Programm wie DUO hat. Da die Nutzung solcher Plattformen Anfang 2025 aber nicht sehr weit verbreitet sein wird - muss eine solche Plattform (also ein E-Rechnungspostfach) bereits in III/2024 fertig sein? Dass so eine Plattform extra Kosten verursacht, ist nachvollziehbar. Ob diese Kosten nun versteckt mit anderen Produkten, oder voll oder zumindest teilweise mit Erlösen der Plattform abgedeckt werden, ist eine Marketingsache. Muss die DATEV entscheiden. Macht es Sinn, dass die DATEV eine solche Plattform anbietet? Meines Erachtens definitiv! @metalposaunist Bieten Konkurrenzunternehmen mit DUO-Alternativen auch eine Rechnungsplattform für den Rechnungseingang an? Oder bleibt es da beim "manuellen" Hochladen?
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