Hallo @blum vielen Dank für Ihre Idee. Meines Erachtens liegt seitens der DATEV in Bezug auf meine Steuern ein nicht zu Ende gedachter Prozess vor. Zum einen ist meiner Meinung nach meine Steuer nicht ein Belegarchiv des Mandanten, sondern es handelt sich um Belegkopien, die der Mandant dem Steuerberater bereitstellt für die Erstellung der Steuererklärung. Die Belege werden damit Bestandteil der Handakte gemäß § 66 I StBVV und müssen bei einem Mandatswechsel auch nicht herausgegeben werden, wenn/da der Mandant diese Dokumente bereits in Urschrift erhalten hat (§ 66 II Nr. 2 STBVV). Egal ob der Steuerberater scannt oder der Mandant scannt. Zum anderen ist der Mandant nicht verpflichtet, die EST-Belege zu archivieren. Was aber wenn der Mandant oder der neue Berater den meine Steuern Bestand der Vergangenheit löscht? Es sollte daher im Rahmen des Datenübertrags optional sein, ob der Bestand von meine Steuern mit übertragen wird oder nicht. Der Fall 3.1 des von Ihnen verlinkten Infodokuments sollte also anstelle des Hinweises, dass Belege manuell heruntergeladen werden müssen, den Hinweis enthalten, dass der Steuerberater ankreuzen muss, ob meine Steuern mit übertragen wird oder nicht. Wird nicht mit übertragen, muss der neue Steuerberater einfach meine Steuern wieder anlegen. Die Ansicht, das meine Steuern nicht das Belegarchiv des Mandanten ist, wird meines Erachtens auch von der DATEV so gesehen. Sonst kann ich mir nicht erklären, warum a) die Kosten für die Belegarchivierung in der Übermittlungsgebühr je Steuererklärung enthalten sind und nicht extra berechnet werden und b) daher die Archivierungskosten nicht per MigMag dem Mandanten übertragen werden können. Das Ziel muss sein, dass die Belege nicht doppelt archiviert werden. Wenn Steuerberater aber die Belege aus meine Steuern für die Handakte nochmal archivieren (müssen), führt das spätestens, wenn auch das DATEV DMS in der Cloud ist, zum Absurdum. Steuerberater müssen dann Belege vermutlich per Drag/Drop vom Fenster meine Steuern in das Fenster DMS ziehen (Aber Achtung - Kopieren, nicht verschieben). Oder auch vorstellbar - aus meine Steuern herunterladen und in DMS hochladen. Ich hätte nichts dagegen, wenn DATEV Bestände von meine Steuern ohne aktiven EST-Bestand gesondert bepreist bzw. in das Datenvolumen des Beraters mit einrechnet. Aber dass Datenbestände ohne Not manuell doppelt gehalten werden, kann nicht sein. Die Wichtigkeit der Forderung von @blum muss auch in dem Hintergrund gesehen werden, dass mit Einführung von RABE (Referenzierung auf Belege) im Oktober 2024 die Datenspeicherung in meine Steuern faktisch unvermeidbar werden wird (egal ob von Mandant oder von Kanzlei bestückt @jjunker ). Die Idee von @blum sollte daher von allen Community-Mitgliedern, die meine Steuern einsetzen oder einsetzen werden, aus Eigeninteresse unterstützt werden!!
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