Moin! Ein Mandant fragt an, was sinnvoll(er) ist: Eine Studentin (Vollzeit) aus Südkorea (30 Jahre) soll eventuell als Werkstudentin eingestellt werden. Sie möchte lieber ihre Selbstständigkeit behalten (arbeitet auf Rechnung) - zumindest anderen Auftraggebern gegenüber. Die 20 Stunden sind als Werkstudentin auf alle Fälle zu beachten, als Selbstständige würde ich dies verneinen?! Das Alter spielt keine Rolle oder? Die Einkommenshöhe ist doch ebenfalls nicht von Bedeutung, oder? Wenn jemand eine schöne Dok oder einen Link hat, wäre ich auch dankbar mfg Torsten
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