Hallo KP, hallo Community, zusammenfassend zu den bereits geposteten Antworten hier die abschließenden gesammelten Informationen. Unsere Datenhaltungskomponenten sind dem technologischen Fortschritt unterworfen. DATEV gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, dass Sie auch ältere Datenbanksicherungen einspielen können. Diese Aussage gilt sowohl für die „Sicherung auf Datenbankebene“ mittels Offlinesicherung (Datensicherung: Was ist wichtig im DATEV-Umfeld?) , als auch mittels SQL-Online-Sicherung (Fileserver / Quasiserver: Daten prüfen und SQL-Online-Sicherung einrichten.) Für die jeweiligen Anwendungen bedeutet dies: Rechnungswesen: Aktuell können in Kanzlei-Rechnungswesen Bestandssicherungen aus allen Kanzlei-Rechnungswesen Versionen eingespielt werden. Auch Datenbanken aller Kanzlei-Rechnungswesen Versionen können über einen 2.Datenpfad eingebunden werden. (eine Anleitung dazu finden Sie hier: DATEV pro-Rechnungswesen-Programme - Datensicherung einspielen) Voraussetzung ist, dass die Bestandssicherung bzw. Datenbanksicherung fachlich und technisch fehlerfrei ist. Bei Problemen können die Rechnungswesenkollegen im Rahmen einer individuellen Dienstleistung unterstützen. Melden Sie sich dafür bitte unter der Rufnummer 0911 319-38600 oder alternativ über den Servicekontakt www.datev.de/servicekontakt. Lohn: In Lohn und Gehalt können aktuell alle (alten) Sicherungen bis zur Version 9.8 (= Jahreswechselversion 2013/2014) eingespielt werden. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 0911 319-38822 oder den Servicekontakt unter www.datev.de/servicekontakt. Steuern: Bei den Steueranwendungen gibt es momentan keine Begrenzung, was das Einspielen von alten Sicherungen betrifft. Wirtschaftsberatung: Es können Sicherungen eingespielt werden, die seit der Version 8.4 der Wirtschaftsberatung (DVD 5.0 vom Oktober 2012) erstellt wurden. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 0911 319-33120 bzw. www.datev.de/servicekontakt. Eigenorganisation: Sie können Sicherungen von allen Auswertungen im Auskunftssystem (z.B. Pool Mandantenverwaltung) vornehmen. Gehen Sie hierzu im DATEV Arbeitsplatz in die Programmsuche und geben "Auswertungen sichern und wiedereinspielen" ein. In diesem Tool können Sie Auswertungen und Berichte sichern und bei Bedarf in ein anderes System wieder einspielen. Weitere Informationen finden Sie hier: Auskunftssystem: Individuelle Auswertungen und Formulare sichern und wiedereinspielen. Außerdem gibt es im DATEV Arbeitsplatz unter den kontextbezogenen Links/Basisfunktionen die Möglichkeit die Mandantenstammdaten zu sichern und diese in ein anderes System einzuspielen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: Kernstammdaten kopieren und einspielen. Mandantenstammdaten sollten sobald wie möglich wieder eingespielt werden, da sich die Stammdaten der Mandanten laufend ändern können. Sie können außerdem Ihre Rechnungen in eine Archivdatenbank auslagern. Diese bleiben jedoch in der Archivdatenbank gespeichert und können nicht mehr eingespielt werden. Sie können sich die ausgelagerten Bestände ausschließlich in der Rechnungsschreibung unter Auswertungen/ausgelagerte Bestände nochmal ansehen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 0911 319-35051 oder www.datev.de/servicekontakt. Bitte wenden Sie sich für Detailanfragen zu diesem Thema an die entsprechenden Fachabteilungen. Andreas Huxhagen Moderator DATEV eG
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