Hallo @martinkolberg und @mkolberg, die Bitte von @martinkolberg, dass "bestehende Kanzlei-Zuordnungstabellen nicht grundlos abgeschossen werden" ist verständlich. Das haben wir auch nicht vor🙂. Nach den aktuellen Planungen kann für das Wirtschaftsjahr 2023 voraussichtlich letztmals ein Jahresabschluss auf Basis einer Individuelle / Kanzlei-Zuordnungstabelle erstellt werden. Es ist also noch etwas Zeit, bis dahin planen wir auch noch weitere Möglichkeiten zur Individualisierung zu schaffen. Auch wollen wir frühzeitig über die finale Abkündigung informieren, klar. Aber auch bereits heute können zahlreiche Sachverhalte, die eine solche Zuordnungstabelle erforderten, im neuen Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken im Standard abgebildet werden. Zum Beispiel gibt es Ausweiswahlrechte, vorhandene Summenzeilen, Postentextänderungen sind möglich, Kontenabfragen wurden geändert (Soll+Haben)... etc. Da das stark vom Bestand abhängig ist, wurde aus meiner Sicht eine gute Möglichkeit geschaffen, dies pro Bestand zu prüfen. Bestände mit einer Individuelle / Kanzlei-Zuordnungstabelle werden grundsätzlich nicht umgestellt. Allerdings hat man die Möglichkeit den Jahresabschluss in einer Vorschauversion (Testversion) zu eröffnen und zu prüfen, ob die Möglichkeiten im neuen Jahresabschluss ausreichen um die Individuelle / Kanzlei-Zuordnungstabelle zu ersetzen. Wenn das der Fall ist, kann der Jahresabschluss final auf Basis von Kontenzwecken eröffnet werden. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Jahresabschluss mit der bisherigen Individuelle / Kanzlei-Zuordnungstabelle eröffnet und wie gewohnt bearbeitet werden. Weitere Informationen zur Vorschauversion: Vorschauversion bei Ausschlusskriterium Zuordnungstabelle / Schnittstellenfunktionsplan (Dok.-Nr. 1009306) @mkolberg: Ich gehe davon aus, dass auch Ihre Fragen mit meiner Antwort auch beantwortet sind 🙂. Mit freundlichen Gruß Lukas Rudolph Service Jahresabschluss & Anlag
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