Hallo @FeuerbacherM, Allgemein zur der Auswertung Kennzahlen Grundsätzlich basieren die Kennzahlen in Kanzlei-Rechnungswesen auf Bilanzposten. Die Kennzahlen sollen direkt aus der Bilanz und GuV ableitbar sein und stellen somit eine "externe" Sicht dar. Ein fremder Bilanzleser kann diese Kennzahlen selbst aus dem vorliegenden Jahresabschluss bilden. Zinsaufwand und unsere Einschätzung Der EBIT stellt damit earnings before interest and taxes (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) dar. Dabei wird unter interests nur der Zinsaufwand verstanden. Siehe dazu z. B.: Coenenberg/Haller/Schultze: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 22. Auflage, 2012, Schäffer-Poeschel, S. 1044 ff. Prof. Dr. Mathias Graumann: Praktische Jahresabschlussanalyse, 3. Auflage, 2020, nwb, Kapitel 4 Einflussnahme auf die Kennzahlen in Kanzlei-Rechnungswesen In Kanzlei-Rechnungswesen können Sie die Berechnungsart der Kennzahl nicht beeinflussen. Nur die Werte die in die Kennzahl fließen. Die Kennzahlen werden aufgrund der Bilanzposten berechnet. Bei EBIT ist insbesondere der Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" aus der GuV relevant. Welche Konten und Kontenzwecke in diesen Posten fließen, sehen Sie in der Funktion "Informationen zu Auswertungen und Kontenzwecke". Weitere Informationen: Jahresabschluss: Übersicht über Ausweis von Konto, Kontenzweck oder Posten erhalten (Dok.-Nr. 1026413) Freundliche Grüße Lukas Rudolph Service Jahresabschluss & Anlag
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