Liebe DATEV, liebe Community,
eine Verständnisfrage:
Bei einer GmbH & Co. KG habe erhält die Komplementär GmbH eine Haftungsvergütung, welche ich auf (SKR03) Konto 4948 "Vergütung an Mitunternehmer §15 EStG" erfasst habe, ferner Zinsen, welche ich auf Konto 2128 "Zinsen an Mituntern.§ 15 EStG (PersG)" erfasst habe.
Meinem Verständnis nach darf ich diese Sachverhalte nun NICHT mehr auf den 9000er Konten zur Ergebnisverwendung erfassen. Beispielweise darf ich diese Zinsen NICHT auf Konto 9630 "Darlehensverzinsung erfassen".
Meine Gedanke ist, dass auf diesen Konten der Jahresüberschuss verteilt wird. Der Jahresüberschuss wurde aber bereits durch diese Sachverhalte gemindert, es wird nur der Rest verteilt, ergo darf ich Zinsen und weiteres hier NICHT erfassen, da diese dann doppelt verteilt würden.
Ist das so richtig oder habe ich die Logik nicht kapiert?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @f_mayer,
die Haftungsvergütung kann als Gewinnanteil oder Sondervergütung gebucht werden. Weitere Informationen zu diesem Thema: Haftungsvergütung der Komplementär-GmbH (Dok.-Nr. 1080905)
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag