Hallo,
in KAREWE gibt es bei einer Personengesellschaft die Möglichkeit Sachverhalte für die Sonderbilanz anzulegen. Das bedeutet, wenn ein bestimmtes Konto bebucht wird, stehen in der Sonderbilanz entsprechend hinterlegte Buchungssätze zum Abruf bereit.
Warum wurde diese nützliche Funktion auf Personengesellschaften mit Sonderbilanzen beschränkt?
Die Situation, dass ein Mandant zwei oder mehr Unternehmen hat (Betriebsaufspaltung, GmbH & Co. KG usw. (und wenn es nur eine Photovoltaikanlage ist)) gibt es nicht selten. Es wäre sehr hilfreich, wenn ich in solchen Fällen folgendes festlegen könnte: Wenn das Verrechnungskonto bebucht wird, soll ein Fenster erscheinen, in dem ich das entsprechende Gegenkonto angeben kann das bei der entsprechenden Buchführung gegen das Verrechnungskonto bebucht werden soll. Falls an dem Buchungssatz ein digitaler Beleg ist, soll die Buchung natürlich mit digitalem Beleg übergeben werden. Das würde Fehler minimieren und sehr viel Zeit sparen.
Danke!
Hallo Alex,
das ist eine gute Anregung. Ich wusste gar nicht, dass das möglich ist.
@Datev, bitte umsetzen. Kann ja nicht schwierig sein, da schon komplett vorhanden. Nur die Begrenzung auf Sonderbilanzen muss wegfallen.
Hallo zusammen,
dass die Funktion nicht nur für Sonderbilanzen funktionieren soll ist nachvollziehbar und eine gute Idee. Zugleich ist aktuell nicht geplant das umzusetzen 😞.
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag