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Verknüpfung verschiedener Sonderbilanzen zu verschiedener Gesamthand

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letzte Antwort am 26.01.2021 13:29:17 von bfit
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r_beste
Beginner
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Nachricht 1 von 3
1085 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Gesellschaft A und eine Gesellschaft B. Bei beiden hat die Person C Sonderbetriebseinnahmen. Im Zuge der E-Bilanz stellt sich mir die Frage, ob ich sowohl bei der Gesellschaft A ein SBV für die Person C anlegen muss und bei Gesellschaft B auch ein SBV für C anlegen muss, oder ob die Anlage eines Mandanten ausreicht. 

Oder muss man wirklich für jedes einzelne SBV eine Mandantennummer vergeben?

Vielen Dank für Tipps und Anregungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

R. Beste

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
1054 Mal angesehen

Hallo @r_beste,

 

grundsätzlich muss für jeden Gesellschafter pro Personengesellschaft ein eigener und getrennter Datensatz an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Meine Erfahrungen aus Gesprächen ist, dass die Finanzverwaltung in der Praxis nicht in jedem Falle darauf besteht. Eine Abweichung davon ist unter Umständen nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung möglich.

 

Meine Empfehlung:

 

1. Eigenen Datenbestand pro Sonderbilanz anlegen und übermitteln. So können alle Funktionen wie z. B. die Programmverbindungen in die Steuerprogramme oder auch zwischen den Beständen genutzt werden. Zudem gibt es keine Durchmischung von verschiedenen Sachverhalten.

 

Alternativen:

 

2. Der Bestand kann als anwendungsspezifischer Fall angelegt werden. Also ohne Zuordnung zu einer zentralen Mandantennummer. Eine Mandantennummer für den Bestand an sich wird aber dennoch benötigt. Siehe Kapitel Bestand für die Sonderbilanz und Ergänzungsbilanz aus der Gesamthand anlegen im Dokument Vorgehen Sonderbilanzen / Ergänzungsbilanzen erstellen (Zuordnungstabellen) (Dok.-Nr. 9264572)

3. Eine Sonderbilanz kann auch aus der Gesamthand ohne zusätzlichen Bestand übermittelt werden. Insbesondere für Fremddatenimporte gedacht. Die Programmverbindungen zwischen den Beständen bzw. in die Steuererklärung ist dabei jedoch nicht möglich.
Das Ganze funktioniert in der Gesamthand im E-Bilanz-Schritt Stammdaten Gesellschafter. Dort den entsprechenden Haken bei Sonderbilanz/Ergänzungsbilanz benötigt? setzen und dann rechts oben auf Übersicht Sonder- und Ergänzungsbilanz klicken. Über die Schaltfläche Bearbeiten wird entweder der verknüpfte Bestand geöffnet. Wenn keiner vorhanden ist, öffnet sich der E-Bilanz-Assistent mit einem eigenen Datensatz für die Sonderbilanz/Ergänzungsbilanz erneut. Dort können die jeweiligen Werte erfasst bzw. über Excel importiert werden. Weitere Informationen:  E-Bilanz-Assistent: Übersicht Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen anzeigen (Dok.-Nr. 9277213)

 

 

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
1044 Mal angesehen

Moin,

 

ich nutze bei einem Mandanten seit ein paar Jahren die von Herrn Rudolph unter 2. benannte Alternative und muss sagen, es funktioniert problemlos. Die Programme reden alle miteinander, d. h. die Buchungen lassen sich problemlos von der Gesamthand  in die Sonderbilanzen übergeben, Steuererklärungen und E-Bilanz lassen sich ohne große Probleme erstellen.

 

Die Alternative unter 2. hat für mich den Vorteil, dass die Mandantennummern der Sonderbilanzen nicht in der Zentralen Mandantenübersicht im Arbeitsplatz auftauchen, sie werden aber in der Leistungsübersicht der Gesamthand unterhalb der Leistungen Buchführung sowie Jahresabschluss angezeigt.

 

Viele Grüße aus dem sonnigen Norden,

bfit

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letzte Antwort am 26.01.2021 13:29:17 von bfit
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