Verstehe ich das Vorgehen richtig? Datev sperrt reihenweise den Upload Mail von Mandanten, diese erhalten keinen Hinweis von der Datev, und auf der Datev-Störungsseite steht nach wie vor 261 von 261 Anwendungen laufen, es sei keine Störung vorhanden? Nur durch Zugang des Beraters zur Datev-Community erhält man die Information, was überhaupt gelaufen ist?
Und wir Berater erhalten noch nicht mal eine Mandantenliste, wen es betrifft?
Sorry, aber das ist nicht professionell liebe Datev.
Wenn es nur das ist. Ich hab Mandanten, bei denen das auch bei Scannern etc gepflegt ist.
Das Problem geht auch noch weiter.
Wir stellen gerade die Zieladressen für unsere betroffenen Mandanten neu ein.
Schön ist ja, dass die Mandanten direkt über die "Berechtigte Absender" Adresse (sofern eingestellt) direkt über die Neuvergabe informiert werden und man nicht einzeln hinterhertelefonieren muss.
ABER:
Sofern nur ein Belegtyp bei den Zieladressen hinterlegt war und eben diese Zieladresse gelöscht wurde, dann kann die Neuvergabe nicht direkt erfolgen, weil zuerst die komplette Ersteinrichtung von Neuem durchlaufen werden muss. Oder anders ausgedrückt: Alle vorhandenen Absenderadressen im Einsatz werden zurückgesetzt und ich muss warten bis der Mandant die Mail bestätigt, BEVOR ich die weiteren Absenderadressen ergänzen und die Zieladresse neu vergeben kann. UFF!
Zustand vor dem Zurücksetzen der Zieladresse
Nach dem Zurücksetzen der Zieladresse landet man bei der Ersteinrichtung
@Steuerhase schrieb:
Sofern nur ein Belegtyp bei den Zieladressen hinterlegt war und eben diese Zieladresse gelöscht wurde, dann kann die Neuvergabe nicht direkt erfolgen, weil zuerst die komplette Ersteinrichtung von Neuem durchlaufen werden muss.
Workaround wie von @SSchmitz und @björn beschrieben:
So geht IT heute!
Führt kein weg vorbei, die alten Zieladressen müssen bei Datev gelöscht und neu generiert werden. Habe ich auch so bei unseren Mandanten gemacht 😞
Mit dem neuen "Belege online" lassen sich Belegtypen nicht mehr so leicht korrigieren. 😕
@Neu_hier schrieb:DATEV macht einen Fehler und schaltet daher fehlerhafte Adressen ab - gut.
DATEV lässt den Berater in Unkenntnis darüber welches Mandat betroffen ist - nicht gut.
DATEV verlangt dann auch noch vom Mandanten die Fehler selber zu beheben (der Steuerberater dürfte dann in vielen Fällen Ansprechpartner und Helfer sein) - nicht gut.
Irgendwas beim Servicegedanken stimmt hier bei DATEV nicht. Oder sehe ich das falsch?
Genau das beschäftigt uns auch diese Woche - viele Mandanten nutzen Upload Mail als Automation. Ich hätte 1. auch erwartet, dass man als Kanzlei informiert wird, welche Mandate überhaupt betroffen sind und 2. dass die DATEV den Fehler selber behebt, die alte Mailadresse löscht und die Nutzer mit der neuen Mailadresse anschreibt.
Sehr, sehr ärgerlich... Mal wieder...
So geht IT heute!
IT im Normalfall nicht, aber DATEV! 😂 Hoch lebe der Workaround.
Btw Datev beschreibt das Vorgehen genauso wie es falsch ist und nur über die Community gibt es den richtigen Weg XD Aber ist ja nur ein kleines IT Unternehmen aus Nürnberg, das noch nicht solange auf dem Markt ist, da muss man schon Verständnis zeigen, das man das nicht direkt kommunizieren kann.
Nicht zu vergessen, dass die berechtigten Absenderadressen auch eine Mail mit Visitenkarte und Zieladresse für den Dummy bekommen.
Dieses Problem haben wir zumindest nicht (bei allen Betroffenen waren noch aktive Belegtypen vorhanden) aber für die im Upload Mail gelöschten und neu angelegten Belegtypen kommen natürlich lauter einzelne E-Mails an die Absenderadressen...
Hallo zusammen,
die für die Konfigurations-Oberfläche "Upload Mail" angekündigte Funktion zur Entsperrung von E-Mail-Adressen ist verfügbar.
Bitte beachten Sie: Vor einer Entsperrung muss weiterhin eine Prüfung durch den Anwender erfolgen, damit sichergestellt wird, dass die in der Konfiguration angezeigten Zieladressen mit dem jeweils korrekten Belegtypen verknüpft sind. Eine Belegtyp-/Zieladressen-Kombination sollte erst dann wieder freigegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass die Zuordnung korrekt ist.
Der Service-Brief inkl. der Liste der von der Sperrung von E-Mail-Adressen betroffenen Bestände wurde ebenfalls versandt.
Viele Grüße,
Fabian Pickel
Und wie soll diese Prüfung nach Ihrer Ansicht vonstatten gehen?
Man kann ja keine Probemail schicken, um dann zu schauen, ob der richtige Belegtyp angesprochen wird. 😂
@Fabian_Pickel schrieb:Der Service-Brief inkl. der Liste der von der Sperrung von E-Mail-Adressen betroffenen Bestände wurde ebenfalls versandt.
Schicken Sie den Brief per Schneckenpost an die Kanzleien? Ich sehe noch nichts in den Mitteilung und wäre brennend daran interessiert, das Thema jetzt kurzfristig einmal komplett abzuhaken.
Kam bei mir eben per E-Mail
Hier soeben auch. Ich bin fast vom Stuhl gefallen wieviele Mandanten (potentiell) betroffen sind 😫
Kein Wort der Entschuldingung, gar nichts.
Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen.
@Fabian_Pickel schrieb:
Bitte beachten Sie: Vor einer Entsperrung muss weiterhin eine Prüfung durch den Anwender erfolgen, damit sichergestellt wird, dass die in der Konfiguration angezeigten Zieladressen mit dem jeweils korrekten Belegtypen verknüpft sind. Eine Belegtyp-/Zieladressen-Kombination sollte erst dann wieder freigegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass die Zuordnung korrekt ist.
WIE? Was soll da exakt auf welche Art und Weise geprüft werden?
Das ist mal wieder so ein unnötiger Nebenkriegsschauplatz der abartig viel Zeit und Nerven kostet. Man weiß gar nicht mehr, ob man lachen oder weinen soll.
Ich muss hier mal blöd fragen:
Geht es nur um die Zuordnung innerhalb eines Mandanten oder sind möglicherweise auch Adressen untereinander vertauscht?
@NinaJ weiter oben hat die DATEV schon gesagt, es ginge nur um die Zuordnung innerhalb des Mandanten.
Ich verstehe das auch alles nicht mehr. Die Kommunikation von der DATEV ist echt nicht gerade gelungen.
Aber was soll ich als Anwender bzw. als Berater meinen Mandanten sagen, was sie prüfen sollen. Wenn ich in die betroffenen Bestände rein gehe, sehe ich eine Checkbox pro Belegtyp/Mailadresse.
WAS genau und WIE soll da geprüft werden?
Bitte, bitte, liebe DATEV, schaut doch mal aus Sicht der Anwender auf eure Lösungen. Wenn ich mit 30+ Jahren IT-Background nicht checke, was zu tun ist - wie soll dann erst der Mandant es checken?!
Tatsächlich war genau das gerade mein Plan - meine E-Mail Adresse als Absender eintragen und Musterbelege senden und dann den Belegtyp einsehen.
Das geht allerdings auch nicht, ich bekomme dann eine Mail zurück, dass die Zieladresse ja bereits gesperrt sei 😉
Also ich könnte sie jetzt freigeben, es testen und sie danach löschen, wenn es nicht funktioniert, aber irgendwie ist das doch alles nicht schön...
Ich habe jetzt auch die E-Mail mit 48 verschiedenen betroffenen Mandanten - plus einer mir ganz unbekannten Berater/Mandantennummer (Wer einen Mandanten 58001 mit Beraternummer 62xxxx hat sollte mal nachsehen...).
Bei einem Fall z.B. sind 12 Zieladressen hinterlegt, nur 1 davon soll geprüft werden.
Die Art der Prüfung ist mir auch unklar. Soll ich mich jetzt - wenn ich das als Service für den Mandanten verstehe - überall noch selbst als berechtigten Absender hinterlegen, und dann eine Testmail senden und schauen ob die z.B. wirklich unter "Rechnungseingang" landet? Und dann die Datei wieder löschen und den Papierkorb leeren?
Oder soll der Mandant pro Zieladresse eine Testmail mit PDF senden, die Zuordnung in UO prüfen (wenn er weiß wie), die Testdatei wieder löschen und die nächste Zieladresse testen...?
Und dann noch der Hinweis, dass ich bei falscher Konfiguration rückwirkend ab 15. April (!) prüfen soll.....
-> Kann mir bitte mal jemand - der so einen Fehler gefunden hat - erklären, was jetzt genau vertauscht oder falsch war?
Kann man nur froh sein, dass es der 15. April 2026 war... 🙂
Ich wusste sofort was gemeint war - es ging wohl nur um die Frage, ob der Belegtyp (z.B. Rechnungsausgang) korrekt zur Emailadresse "passte". Oder habe ich hier zu einfach gedacht?
Da ich nur ein betroffenes Mandat mit einer Emailadresse zum Rechnungsausgang hatte, konnte hier schnell und durch uns abgehakt werden.
Hier hat DATEV auf den ersten Blick dann doch ganz schnell eine entsprechende Funktion programmiert. Finde ich gut.
Allerdings dürfte die Abhilfe durch den Steuerberater Grenzen haben, zur Frage zu welcher Emailadresse denn welcher Belegtyp ursprünglich gehört (wenn es mehrere gibt)? Gerade für den Fall, dass das Mandat hier selber eingerichtet hat erkennt man das gar nicht (Oder?).
Andererseits frage ich mich, ob DATEV das nicht automatisiert selber hätte korrigieren können. Immerhin wurden Mails mit Belegtypzuordnung empfangen und an DUO weitergeleitet. Darüber müsste es auch entsprechende Protokolle bis zum Auftreten des Fehler geben. Aber wer weiß schon....
@salzinger schrieb:Ich gehe mal davon aus, dass sich beim neu anlagen auch die kryptische Zieladresse ändert.
Der Mandant darf sich also auch seine Outlook Kontakte, automatische Weiterleitungen, etc. neu einrichten, ...
Das Vorgehen der Datev ist für mich absolut inakzeptabel - ich erwarte dass Datev hier eine andere Lösung bietet um ihre Datenbank neu aufzubauen.
Da stimmt ich zu. Da gibt es einen Haufen Programmierer, die so etwas gut hätten umsetzen können.
Und die ersten Mandanten "beschweren" sich inzwischen bei uns für etwas, das nicht wir verbockt haben.
Dass mal ein Fehler passiert, dafür habe ich Verständnis. Aber dass nun wir und die Mandanten das selber beseitigen sollen, dafür fehlt mir leider jegliches Verständnis.
Ich habe das nun einmal bei unseren 10 "betroffenen" Mandaten so selbst getestet und kann sagen, dass bei keinem davon ein Fehler aufgetreten ist - alles wurde den korrekten Belegtypen zugeordnet.
Bei uns war es soweit auch schön einfach. 99% der betroffenen Mandanten hatten sowieso nur eine Upload Mail Adresse und dann ist es schön einfach herauszufinden, ob die Zuordnung noch stimmt.
Warnung an alle: Die Mails die bis jetzt angekommen sind waren wahrscheinlich noch nicht alle eure betroffenen Mandanten. Wir haben bis jetzt 3 Mails mit jeweils immer ca. 10 immer neuen Opfern bekommen und mindestens zwei der Mandanten, die sich bis jetzt deswegen bei uns gemeldet haben, waren noch nicht dabei.
Wenn es wirklich so einfach ist, die Prüfung durchzuführen, dann hätte es DATEV ja auch selbst prüfen können (statt den ganzen Aufwand zu treiben, eine Checkbox und vorher noch den Modalen Dialog einzubauen). Würde ich sagen 🙂 Aber vielleicht denke ich auch zu kompliziert.
Nur mit der Anleitung der DATEV, dass etwas geprüft werden soll, kann ich zumindest nichts anfangen.
Und wir haben zig Mandanten, die betroffen sind, und die Anrufen, und nicht wissen was zu tun ist und auch nicht wissen, ob sie die Belege jetzt alle nochmal senden sollen usw. ...
Ich hatte auch Hinweise zu Beständen mit zuerst unbekannten Beraternummern bei uns mit auf der Liste. Hier ggf nochmal in der Beraternummern-Kennwörter-Verwaltung prüfen.
Bei uns handelt es sich um Bestände, bei denen die mdt-genutzte Beraternummer über das mitgliedsgebundene Mdt-Geschäft mit der DATEV lief und die Mdt bei uns gar nicht mehr aktiv sind.
@Neu_hier schrieb:Ich wusste sofort was gemeint war - es ging wohl nur um die Frage, ob der Belegtyp (z.B. Rechnungsausgang) korrekt zur Emailadresse "passte". Oder habe ich hier zu einfach gedacht?
Dann gerne mal erläutern, was ich hier zu prüfen habe:
Ich verstehe nicht, was ich da jetzt machen soll. Meine Sachbearbeiter verstehen ebenso wenig, was sie da exakt machen sollen. Testmails verschicken (lassen) und gucken, was passiert?
Und der Hinweis bringt mir gar nichts:
Wie zur Hölle soll das "geprüft" werden?
Theoretisch wäre eine Prüfung folgendermassen möglich:
Beim Mandanten gib es ja entweder einen Mitarbeiter oder einen Automatismus, der die jeweiligen Belege an diese Adressen sendet.
Hier müssen die in den Kontakten oder im Automatismus hinterlegten Adressen verglichen werden.
Beispiel: Irgendjemand hat mal eine Email an die Adresse unter "Rechnungseingang Bezahlen" geschickt. Alte Mails oder Kontakt beim Mandanten raussuchen, gucken ob die Adresse noch mit der in UNO übereinstimmt, wenn ja Haken setzen und entsperren.
Qualvolle Arbeit, aber eine der wenigen Möglichkeiten sich da absolut sicher zu sein.
Testmails verschicken bringt wenig, da kommt nur die Fehlermeldung zurück, dass die Adresse gesperrt ist.