Hallo zusammen,
sehe ich es richtig, dass wir als Steuerberater keine Mitteilung der W-IdNr. für unsere Mandanten (mit vorhandener USt-IdNr) erhalten? Es erfolgt lediglich eine "Öffentliche Bekanntmachung im BStBl"? Nur, wenn wir möglichst schnell an die Nummer kommen wollen, kann eine elektronische Übermittlung über die Vollmachtsdatenbank erfolgen. Und das alles wohl ab Oktober 2024.
Für die Mandate ohne USt-IdNr. erfolgt die elektronische Mitteilung ab November 2024 an uns.
Heißt das, es muss zwingend der Haken bei" elektronische Bescheidbekanntgabe" in der Vollmachtsdatenbank gesetzt sein? Würde das dann nicht bedeuten, dass sämtliche Steuerbescheide etc. nur noch elektronisch kommen?
Oder wo ruft man sonst die W-IdNr. ab?
Viele Grüße
K. Flindt
Nachricht verschoben und Kategorie entfernt durch @Sarah_Reitzmann
Auch wenn ich Gefahr laufe mich mit meinen Gegenfragen unbeliebt zu machen.
Oder wo ruft man sonst die W-IdNr. ab?
--> Müssen Sie die Wirtschafts ID beibringen oder das Mandat? Das ist natürlich Service wenn man das dem Mandat abnimmt aber erstmal die Füße stillhalten.
@deusex vertue ich mich gerade oder hatte ich zur Wirtschafts ID von Ihnen erst kürzlich einen guten Post gelesen den ich trotz meines hervorragendem Kurzzeitgedächtnisses 🙈 und den außergewöhnlichen Suchmöglichkeiten der Community nicht finde. 🙄
Sehe ich genauso. Was juckt mich die Nummer, solange die nicht Pflichteingabe in irgendwelchen Steuerformularen ist. Da muss ich doch nicht proaktiv hinterher rennen? Es gibt wahrlich genug anderen Kram zu tun...
Hi, meinen Senf zur WID gab ich ab hier
Gelöst: Wirtschaftsidentifikationsnummer: Ab Herbst 2024 f... - DATEV-Community - 423205
dazu, wenn es das ist, was Sie meinten.
Hallo,
gibt es hierzu schon eine Lösung?
Wir erhalten Steuerbescheide auch noch in Papierform. So wie ich verstehe muss die "elektr. Bekanntgabe" aktiviert werden, damit wir die Mitteilung der WI-ID erhalten. In unserer Kanzlei würde das aber eine komplette Prozessänderung bedeuten, weil dann alle Steuerbescheide nur noch elektronisch zugestellt werden.
Gibt es eine Alternative für den Abruf der WI-IdNr.?
Danke.
Guten Morgen,
das ist richtig so. Wenn Sie den Haken bei der "elektronischen Bescheidbekanntgabe" setzen, erhalten Sie die Steuerbescheide und sonstige Dokumente nur noch digital. Wir haben dies vor kurzem in unserer Kanzlei gerade ganz frisch umgestellt und warten nun auf das erste Dokument mit der Wirtschaft-Id 🙂 Ansonsten gibt es wohl keine gesonderte Mitteilung. In den Stammdaten über Datev ist bereits ein entsprechendes Feld eingebaut worden. Sofern eine Umsatzsteuer-Id hinterlegt ist, wird die Wirtschafts-Id eingefügt und automatisch das Unterscheidungsmerkmal eingefügt. Ich habe auch gesehen, dass in dem Formular "Kapitalertragsteuer 2024" ein Feld mit der Wirtschafts-Id existiert.
Viele Grüße
Kirstin Flindt
Ab dem 02.12.2024 geht's los mit der Zuteilung der Wirtschafts-Id-Nummern. Die Datev hat gerade darüber informiert.
Das wird dann bestimmt richtig Spaß machen 🙂
Viele Grüße
K. Flindt
Ich sehe das recht entspannt, da die Bescheide über den Dokumentenkorb kommen und damit gleich richtig in die DokOrg/DMS abgelegt werden können.
Dann noch kurz die W-ID via c/p ins Feld übernehmen und gut ist.
Bekommen ja nur Unternehmer-Mandanten, die keine USt-ID besitzen, womit sich, zumindest bei uns, die W-ID überschaubar halten wird.
Wir haben noch nicht auf die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden umgestellt. Die Stammdatenpflege ist weniger das Problem.
Da die W-IdNr. nur über Elster bekannt gegeben wird, haben wir noch keine alternative Abrufmöglichkeit gefunden.
Eine Prozessänderung in unserer Kanzlei ist frühestens im 2. Quartal nächsten Jahres geplant. Dazu müssen alle Vollmachten in der VDB umgestellt werden.
Uff, das ist natürlich ungünstig, aber wie gesagt "ich" sehe das entspannt 😉
Nun mal scheinbare Schadenfreude zur Seite:
M.W. lässt sich die elektronisch Bekanntgabe vollmachtsübergreifend im Massenverfahren hinterlegen oder nicht ?
Alle markieren und auswählen.
Grundsätzlich empfiehlt sich bei technischen Änderungen und Anforderungen, wie hier, dies möglichst zeitnah umzusetzen, um genau diese Situationen zu vermeiden.
Wen Sie immer nur hinterherhecheln und alles in der Not erstellen müssen, verlieren Sie wichtige Arbeitszeit.
Ich möchte hier nicht als Oberlehrer wirken, aber ich kenne bei uns in der Region die ein oder andere Kanzlei, die zwischenzeitlich annähernd "schach-matt" ist, weil jegliche Digitalisierung ignoriert wurde.
Ich weiß nicht, wie Sie sonst aufgestellt sind, aber ich würde empfehlen sich nicht um die Probleme kümmern zu müssen, wenn Sie im Raum stehen, sondern diese erst gar nicht entstehen lassen.
Sie dürfen da nicht mehr in Quartalen denken ! Dort sind schon wieder andere Dinge in der Umsetzung und Frist und sind wir mal ehrlich: Zeitlich ist es immer unpassend.
Laut Mitteilung der DATEV erfolgt die elektronische Übermittlung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab Dezember in mehreren Tranchen.
Für die Unternehmen, die eine USt-ID haben, entfällt dies, da beide ID's identisch sind.
Unsere Mandanten haben zu 95 Prozent eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Deshalb sehe ich der Sache gelassen entgegen. Die USt-IdNr. ist für mich wichtig, weil unsere Mandanten bei der Rechnungsstellung ausschließlich diese Nummer verwenden ( sollen ). Die normale USt-IdNr. ist m.E. nicht Steuergeheimnis resistent.
Gruß
Martin Heim
In meinem vorigen Screenshot war eine Fehlermeldung seitens der VDB-Datenbank, weil diese momentan überlastet war.
Wer also heute alle Vollmachten markiert und über Vollmachten bearbeiten geht erhält aktuell wieder die Möglichkeit, alle Vollmachten in unter einer Minute auf elektronische Bescheidbekanntgabe umzustellen.
Das Umstellen und die Systempflege stellt für uns ja keine Herausforderung dar.
Die Kollegschaft muss die Arbeitsabläufe im Bereich der Bescheidabholung und-prüfung ändern. Aktuell ist es in unserer Kanzlei nicht der richtige Zeitpunkt, da weitere Projekte anstehen. Wie gesagt steht das Thema schon länger an und wird im nächsten Jahr angenommen.
In allen anderen Bereichen sind wir digital gut aufgestellt.
Spannend nur, ob DATEV uns bei der Systempflege unterstützt.
Die Aufgabe der DATEV wäre, dass in den Stammdaten, wenn im Feld USt-ID etwas drin steht, DATEV diese Nr. automatisch in das Feld Wirtschafts-ID einpflegt.
Ich befürchte das wird nicht passieren. Oder DATEV?
Gruß
Martin Heim
Hallo,
es gibt aktuell eine halbautomatische Lösung: In den Stammdaten ist neben dem Feld mit der USt-IdNr ein Button der die USt-IDNr in das Feld für die W-Idnr übernimmt (JPG aus den Daten der Muster GmbH)
Ist das überhaupt sinnvoll, denn eine Wirtschafts-ID bekommt man doch nur dann, wenn KEINE USt-ID vorliegt, womit eine W-ID doch gar nicht zur Verwendung kommt, wenn eine USt-ID vorliegt.
Oder habe da was falsch verstanden.
Es kommen beide Nummern zur Anwendung. Der Vorteil besteht darin, dass die Nummern bis auf die Erweiterung -0001 usw. identisch sind.
Die beiden Nummern sind wohl für unterschiedliche Identifikationen gedacht. Wobei die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer derzeit nicht immer benötigt wird, z.B. bei Ärzten etc.
Für die Zukunft sind Anwendungen angedacht, bei denen die WNr. benötigt wird. Wenn dann aber keine USt-IdNr. vorliegt oder beantragt werden kann, macht es Sinn, eine eigene Nummer zu generieren.
@martin65 schrieb:Wenn dann aber keine USt-IdNr. vorliegt oder beantragt werden kann
Ja, das ist mir klar, aber wenn eine USt-ID vorliegt, wird lt. DATEV doch keine W-ID zugeteilt, was die dieses Stammdatenfeld obsolet machen würde.
Nachdem ich mal hier und da https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html#js-toc-entry8 geschaut habe, erhalten scheinbar ALLE wirtschaftlich Tätigen die W-ID, nicht nur diejenigen die keine USt-ID besitzen.
Insofern ist doch die Aussage der DATEV nicht korrekt.
Insofern benötigen auch ALLE eine W-ID, denn wenn dann mehrere Gewerbebetriebe eines Unternehmers mit (oder auch ohne) bestehender USt-ID vorliegen, kommt dann auch die Erweiterung "-0001" ff. ins Spiel, was ja sonst keinen Sinn machen würde.
Ergo: Erhalten alle (ust-pflichtigen) Unternehmer mit oder ohne USt-ID inkl. §19 UStG, eine W-ID zugeteilt.
Ärzte in dem Fall nicht, weil sie umsatzsteuerlich unbeachtlich sind. Steuerberater wiederum ja, weil Sie umsatzsteuerpflichtige Freiberufler (wirtschaftlich tätig) sind.
@deusex schrieb:
Insofern ist doch die Aussage der DATEV nicht korrekt.
Das ist wohl nur etwas verkürzt ausgedrückt.
Alle diejenigen, die keine USt-ID haben, erhalten die Wirtschafts-ID schriftlich (elektronisch) mitgeteilt. Das ist der Teil, in dem es jetzt um die Info der DATEV geht.
Alle diejenigen, die bereits eine USt-ID haben, wurde die Wirtschafts-ID mittels öffentlicher Bekanntmachung bereits mitgeteilt: oeffentliche_bekanntmachung_widnr.pdf
Die Unterscheidungsmerkmale -00001 / -00002 usw. für mehrere Tätigkeiten werden erst in 2026 bekanntgegeben, so dass derzeit für alle Unternehmen die -00001 gilt. Zitat von der Seite des BZSt:
Sofern Sie mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, vergibt das BZSt hierfür weitere Unterscheidungs-merkmale (bspw. -00002 für eine zweite wirtschaftliche Tätigkeit) ab 2026. Über die genauen Abläufe werden Sie gesondert informiert.
Danke für die Aufklärung. Könnten den Link mit der öff.Bekanntm. nochmals posten ?! Danke.
Moin zusammen,
bei uns stehen heute 100 Wirtschafts-Id.Nummern zum Abruf bereit 🙂 Die Anzahl der Mitteilungen zur Wirtschafts-Id. ist pro Abruf auf 50 begrenz. Wir versuchen dann mal zwei Abrufe durchzuführen...
Dann starten wir mal....
Allen einen guten Start in die Woche.
Lg
K. Flindt
Hallo, wir haben heute auch die E-Mails erhalten, dass die Wirtschafts-ID-Nummer abrufbar ist. Beim Abruf im Dokumentenkorb heißt es aber dass keine Bescheide etc. abrufbar sind...hat noch jemand dieses Problem?
Ich hab da mal 'ne Frage:
Wenn ich eine Wirtschafts-ID-Nr. erhalten, weil ich keine Umsatzsteuer-ID-Nr. habe, kann ich dann diese Nummer automatisch als Umsatzsteuer-ID-Nr. nutzen?
Wenn die Nummer gleich ist, sollte dies doch kein pProblem sein. Oder?
Gruß
Martin Heim
Bei uns hat der Abrufvorgang sehr lange gedauert. Ich habe den Vorgang dann abgebrochen (was genau so lange gedauert hat) und anschließend neu gestartet.
Dann ging es sehr schnell. Waren aber nicht so viele Bescheide. Ich gehe davon aus, dass die Server momentan, aufgrund der vielen Abrufe, überlastet sind.
Gruß
Martin Heim
Ich habe auch das Problem, dass die normalen Bescheide abgerufen wurden, die Mitteilungen zur W-IdNr aber nicht.
dto., nichts überstürzen, kommen sicherlich noch.
mfg
Bevor wir alle daran scheitern -> hat Datev hier klangheimlich neue Berechtigungen vorausgesetzt?
Zumindest in der RVO ist kein neuer Punkt hinzugekommen
@martin65 schrieb:Ich hab da mal 'ne Frage:
Wenn ich eine Wirtschafts-ID-Nr. erhalten, weil ich keine Umsatzsteuer-ID-Nr. habe, kann ich dann diese Nummer automatisch als Umsatzsteuer-ID-Nr. nutzen?
Wenn die Nummer gleich ist, sollte dies doch kein pProblem sein. Oder?
Gruß
Martin Heim
Hallo Herr Heim,
laut dem verlinkten Dokument oben von @guenther heißt es:
Die Vergabe der W-IdNr. ersetzt nicht die gesonderte Beantragung einer USt-IdNr.: Da jeder wirtschaftlich Tätige eine W-IdNr. erhält, jedoch nicht jeder wirtschaftlich Tätige eine USt-IdNr. zur Verwendung im innergemeinschaftlichen Handel benötigt, muss diese nach § 27a Absatz 1 UStG wie bisher beim BZSt beantragt werden.
Von daher würde ich es als "Problem" sehen.
Viele Grüße
und ich dachte schon wir sind die einzigen, die zwar sehen, das welche bereit stehen, aber diese noch nicht abrufen können 🙂
mittlerweile wird mir beim Abruf immer Fehler angezeigt.