abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Aktuelle Hinweise zum Abruf digitaler Bescheide

125
letzte Antwort gestern 19:05:53 von katersam
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Norddeutsch_Gunns
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 121 von 126
530 Mal angesehen

Dem gibt es nichts hinzuzufügen! Das ein derartiges Problem, dass unseren Kernbereich berührt nicht mit höchster Priorität gelöst wird, ist sehr besorgniserregend. 

 

Warum wird denn der Fehler nicht offen kommuniziert? 

 

Ist es die Masse? Ist es die Technik? Software? 

 

Verantwortung sieht - für mich - anders aus!

 

Vorstand? CTO? Wo seid ihr in der Krise? 

 

Mehraufwand? Schäden? ...... Es wäre wünschenswert, wenn alle diese Fragen beantwortet würden.

Interceptor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 122 von 126
469 Mal angesehen

Wird doch kommuniziert: https://www.datev-community.de/t5/Wartungen-und-St%C3%B6rungen/St%C3%B6rung-beim-Abruf-digitaler-Bescheide/td-p/517639/jump-to/first-unread-message 

 

um hier mal eine Lanze für DATEV zu brechen - auch wenn es nicht wirklich funktioniert, aber wenigstens gibt es hier ein regelmäßiges Lebenszeichen von der Genossenschaft an die Genossen.

 

mfg 

0 Kudos
Norddeutsch_Gunns
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 123 von 126
448 Mal angesehen

...nun ja - da wird ein Mitarbeiter  vorgeschickt, der mit regelhaften Floskeln antwortet. 

"Ihre Beharrlichkeit" -> es ist unser Job und rechtlich vorgeschrieben und hat nichts mit Ausdauer zu tun, solange die Datev auf dem Niveau kommuniziert, wird sich nichts ändern. Wir können uns aber nicht anders Gehör verschaffen. Die anderen Wege führten zu keinem Erfolg in den letzten Jahren.

 

Mal ne Störung ist man ja leider gewöhnt, aber das hier übertrifft meine schlimmsten Szenarien. Die Gerichte werden später unter Umständen urteilen, dass wir uns im Einzelfall ja an das FA hätten wenden können. Aber das ist ja kein Problem der Datev, sondern der Steuerberater/innen. 

 

Warum nimmt man sich dem nicht endgültig an? Ich verstehe es leider nicht mehr....

katersam
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 124 von 126
361 Mal angesehen

@Norddeutsch_Gunns  schrieb:

...nun ja - da wird ein Mitarbeiter  vorgeschickt,


was ja ersteinmal auch nicht verkehrt ist.

Störung kommt, man kommuniziert auf Ebene der Technik, Störung wird behoben, alles ist in Ordnung.

EDIT:

 

wenn eine Störung länger als 3 oder 4 Tage dauert oder im kritischen Bereich (RZ, gesamte (!) Kommunikation FinVerw, Lohn) liegt, ist eine Stellungnahme von höherer Stelle notwendig, je kritischer, desto höher! Wie in jeder Lebenslage eben, nur nicht bei der DATEV. 

 

Edit-Ende

 

 


@Norddeutsch_Gunns  schrieb:


"Ihre Beharrlichkeit" -> es ist unser Job und rechtlich vorgeschrieben und hat nichts mit Ausdauer zu tun, solange die Datev auf dem Niveau kommuniziert, wird sich nichts ändern. Wir können uns aber nicht anders Gehör verschaffen. Die anderen Wege führten zu keinem Erfolg in den letzten Jahren.

Bei den Großstörungen der letzten Jahre war es unter anderem der Community und wohl auch dem einen oder anderen geharnischten Anruf beim KV zu verdanken, dass hier etwas offener kommuniziert wurde.

 

Diese Art ist leider wieder etwas zurückgegangen. 

 

Den kleinen Genossen bleibt halt dann nur noch, sich anderen Anbietern zuzuwenden.

 


@Norddeutsch_Gunns  schrieb:

 

Mal ne Störung ist man ja leider gewöhnt, aber das hier übertrifft meine schlimmsten Szenarien.


Naja, dann sage ich nur DVD 7.... oder die RZ-Störungen vor 2 Jahren. Das war m.E. ähnlich unschön. 

Nur dass aus diesen Großstörungen nicht nachhaltig gelernt wurde. 

 


@Norddeutsch_Gunns  schrieb:

Die Gerichte werden später unter Umständen urteilen, dass wir uns im Einzelfall ja an das FA hätten wenden können.

 


eigentlich ist die DATEV da sogar grundsätzlich raus. 

a) es gibt einen oder sogar mehrere Fallback-System

b) die AGB der DATEV schließen wohl eine Haftung in solchen Fällen aus.

 

FG werden sich auf Punkt a) beziehen, die Zivilgerichte namentlich AG / LG Nürnberg auf Punkt b)

 

Soweit meine rechtliche Einschätzung. 

Bleibt also nur, sich hier und anderswo gehör zu verschaffen und die Damen und Herren in der Vorstandsetage neu zu erden. 

0 Kudos
cwes
Meister
Offline Online
Nachricht 125 von 126
316 Mal angesehen

@katersam  schrieb:

 

Soweit meine rechtliche Einschätzung. 

Bleibt also nur, sich hier und anderswo gehör zu verschaffen und die Damen und Herren in der Vorstandsetage neu zu erden. 


Not going to happen. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX.

 

Inhalt teilweise gelöscht wegen Verstoß gegen die Netiquette von @Ute_Höpfner 

0 Kudos
katersam
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 126 von 126
74 Mal angesehen

Im Nachbarfaden wird von knapp 2 Wochen geschrieben. Das ist so FALSCH! 

 

Wir haben seit mindestens dem 13. Oktober, eher früher, also wohl um den 10. Oktober herum (über ein MONAT!) Problem beim Abruf von Bescheiden, schriftlich bestätigt durch einen Servicekontakt der DATEV. 

 

Anlässlich des ersten Zwölftel der Kerze möchte ich nicht mehr bitten, dass sich hier kurzfristig eine Lösung findet, sondern FORDERE dies ein. 

 

Frist zur Behebung des Schadens ist der 17.11.2025.

 

Wenn die DATEV dies jetzt nochmal schriftlich und mit meinem Briefkopf braucht, kann sie das gerne haben.

Dann aber auch mit einer Aufstellung des verursachten Schadens und meiner Bankverbindung.

 

 

0 Kudos
125
letzte Antwort gestern 19:05:53 von katersam
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage