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Tod eines Arbeitnehmers / LODAS

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letzte Antwort am 14.07.2021 02:59:23 von Jasmina25
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klokkomat
Einsteiger
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Nachricht 1 von 22
22041 Mal angesehen

Guten Tag,

ein Mitarbeiter einer Firma ist am 6.4.19 verstorben. Der Arbeitgeber möchte den Lohn bis Ende des Monats fortzahlen, um die Witwe zu unterstützen.

Mit ist klar, dass es folgende Vereinfachungsregelung gibt:

Der laufende Arbeitslohn für den Sterbemonat kann noch nach den

Besteuerungsmerkmalen (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge) besteuert

werden, die für den Sterbemonat für den Verstorbenen gelten. Der

Arbeitslohn und die davon nach den Besteuerungsmerkmalen des Verstorbenen

einbehaltene Lohnsteuer ist jedoch auf der Lohnsteuerbescheinigung des Erben
zu bescheinigen!

Wie verfahre ich nun bei LODAS? Offensichtlich dürfen ja Austritts- und Todesdatum nicht voneinander abweichen. Muss ich tatsächlich eine Abrechnung für die Ehefrau anlegen? Und wenn ja, zu welchem Zeitraum und welche Lohnwerte berücksichtige ich wo?

Ich freue mich auf Unterstützung seitens Leidensgenossen oder DATEV (wo es leider keinerlei Hilfe zur Bearbeitung in LODAS gibt)...

MfG

Karin Klocke

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 22
21409 Mal angesehen

Hallo,

ja, eine "Anleitung", wie man die Daten sinnvoll erfasst, habe ich leider auch nicht gefunden.

Ich habe dies wie folgt abgewickelt:

Verstorbener Arbeitnehmer:

Austrittsdatum = Todesdatum

Lohnart mit nur SV-Brutto (Steuer- und SV-Behandlung 29)

anteiliges Gehalt bis zum Todestag

Ergebnis: In Abrechnung wird nur Sozialversicherung berechnet. Gehalt bis zum Todestag wird in SV-Meldung gemeldet, Lohnsteuerbescheinigung beinhaltet nur Beträge bis zum Vormonat (allerdings Zeitraum bis zum Todestag). Abrechnung endet mit Überzahlung in Höhe des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung.

Erbe:

neu angelegt in LODAS mit 01.-letzter des Monats des Todes, Steuer-Identifikationsnummer des Erben erfasst (keine ELStAM-Anmeldung, Teilnahme an ELStAM über Haken "Keine Teilnahme am Verfahren" unter Personaldaten - Steuer - Einmalbezüge/Sonstige Angabe im Reiter "Einmalbezüge/Sonstige Angaben" unterdrückt), Steuerklasse usw. manuell nach den Daten des verstorbenen Arbeitnehmers erfasst.

Gehalt für vollen Monat erfasst (Bezüge nur steuerpflichtig, Steuer- und SV-Behandlung 2).

Sozialversicherung aus Abrechnung beim verstorbenen Arbeitnehmer als Nettoabzug in Abrechnung gekürzt.

Ergebnis: keine Meldungen zur Sozialversicherung, keine ELStAM-Meldungen, elektronische Lohnsteuerbescheinigung unter der Nummer des Erben für den Sterbemonat, Lohnsteuer wird für den vollen Monat einbehalten.

Ich habe keine Ahnung, ob das alles so korrekt ist oder es womöglich eine einfachere Möglichkeit gibt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 22
21409 Mal angesehen

Hallo Karin Klocke, hallo Herr Lutz,

ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Lutz empfehle ich das Dokument 5303396 . Unter Punkt 8 ist beschrieben, wie die Abrechnung und die Schlüsselung über den Erben erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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bernem
Beginner
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Nachricht 4 von 22
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Guten Tag Herr Stein,

das Dokument 5303396 hat gar keinen Punkt 8.

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 22
20596 Mal angesehen

Guten Tag,

 

hilft ggf. das Dokument 5303396 weiter? Dort ist unter Punkt 3.5 das Sterbegeld beschrieben. Und genau mit dieser Stammlohnart 263 Sterbegeld rechne auch ich (immer) die freiwilligen Zahlungen des Arbeitgebers ab, die an die Erben über den Todestag hinaus geleistet werden.

 

Viele Erfolg und viele Grüße!

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silkek
Beginner
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Nachricht 6 von 22
20202 Mal angesehen

Ich muss leider auch mal nachfragen:

 

Was gilt denn, wenn das Gehalt nur bis zum Todestag gezahlt wird, und z.B. auch noch eine Urlaubsabgeltung?

 

Es gibt ja leider immer noch nirgends eine hilfreiche Anleitung sonst.... 😞

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TN
Fachmann
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Nachricht 7 von 22
20186 Mal angesehen

Wir werden meistens bei Haufe fündig, z. B. hier:

www.haufe.de/personal/entgelt/urlaubsabgeltung-bei-tod-des-arbeitnehmers_78_349574.html

🙂

 

 

 

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 8 von 22
20181 Mal angesehen

Hallo,

 

hier ein Link zu einer tollen Anleitung für LuG, aber auch allgemein zum Tod des Arbeitnehmers:

 

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/LuG-Fehler-LN13391-DE%C3%9CV-Tod-eines-Mitarbeiters/m-p/166449#M39450

 

Es wird auch ein Link zu Lohnarten zu diesem Thema für Lodas erwähnt.

 

Viele Grüße

T. Reich

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silkek
Beginner
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Nachricht 9 von 22
20144 Mal angesehen

Irgendwie fehlen mir da konkrete Antworten....😔

 

Wie ist das denn mit dem normalen Gehalt für den Monat bis zum Sterbetag, welches ja aber im nächsten Monat gezahlt wird. Ist das denn jetzt auch über die Erben abzurechnen, neben der Urlaubsabgeltung?

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 10 von 22
20123 Mal angesehen

Wie im Link beschrieben fallen bei der Urlaubsabgeltung Steuer- (Erbe) und Sozialversicherung (Verstorbener) auseinander.

 

Das Gehalt bis zum Todestag muss steuer- und sv-pflichtig beim Verstorbenen abgerechnet werden.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 11 von 22
20052 Mal angesehen

@t_r_  schrieb:

 

 

Das Gehalt bis zum Todestag muss steuer- und sv-pflichtig beim Verstorbenen abgerechnet werden.


Auch dies ist m.E. steuerpflichtig beim Erben (sofern die Auszahlung nach dem Todestag ist) - kann aber aus Vereinfachungsgründen mit dem ELStAM-Merkmalen des Verstorbenen abgerechnet werden. Es darf aber nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung des Verstorbenen ausgewiesen werden, sondern muss auf einer Bescheinigung für den Erben stehen.

 

Wenn nun ohnehin der Erbe für das ELStAM-Verfahren wg. der Urlaubsabgeltung angemeldet werden muss, würde ich auch das laufende Entgelt über dessen ELStAM-Daten direkt abrechnen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

t_r_
Allwissender
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Nachricht 12 von 22
20045 Mal angesehen

Herr Lutz, Sie haben recht. Ich habe es zu unpräzise ausgedrückt und aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht aufgezäumt.

Hier muss ja nun einmal der Lohn bis zum Todestag beitrags- und melderechtlich berücksichtigt werden.

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silkek
Beginner
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Nachricht 13 von 22
19993 Mal angesehen

Vielen Dank schon mal für die Antworten. Leider verwirrt mich das jetzt noch immer.

 

Ich hatte, weil die Daten der Erbin noch fehlten, nun das laufende Gehalt bis zum 08.09. (Todestag) beim Verstorbenen erst einmal normal abgerechnet. Jetzt finde ich mehrere Beschreibungen/Anleitungen, die aber irgendwie unterschiedliche Aussagen haben und ich weiß nicht, wie ich das technisch nun richtig umsetzen soll. Bitte korrigiert mich, wenn ich da jetzt falsche Aussagen dazwischen haue.

 

Das Gehalt bis zum Todestag ist steuer/SV-pflichtig beim Verstorbenen abzurechnen. Allerdings darf es Lohnsteuerlich nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung des Verstorbenen auftauchen, sondern beim Erben.

 

Ich müsste also beim Verstorbenen die Gehaltslohnart korrigieren auf nur SV-Pflichtig.

 

Aus Vereinfachungsgründen kann es bei dem Erben mit den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen abgerechnet werden. Hier würde ich also die Gehaltslohnart wiederum auf nur Steuerpflichtig ändern. Das würde aber bedeuten, dass ich nicht die Lohnsteuermerkmale des Erben eintrage, sondern die des Verstorbenen (inklusive dessen ID-Nummer) und keine ELStAM Abfrage mache?

 

Jetzt kommt ja aber noch die Urlaubsabgeltung hinzu.

Diese wäre ja beim Erben abzurechnen. Ist aber wiederum beitragspflichtig beim Verstorbenen, Lohnsteuerlich jedoch dem Erben mit dessen Steuermerkmalen zuzuordnen.

Also müsste ich doch hier sowieso dann ELStAM mit den Daten der Erbin abfragen und anlegen?!

 

Wäre es also in dem Fall erforderlich/einfacher, die Erbin direkt für alles mit den eigenen Steuermerkmalen anzumelden? Anders geht es doch dann gar nicht... Übermittelt werden muss das doch auch an das Finanzamt, oder? Aber wenn diese nun einen Hauptarbeitgeber hat, wird ELStAM doch Steuerklasse 6 zurückmelden/einspielen?! Ist das dann korrekt?

 

Ich verstehe gar nicht, dass es da von der DATEV so wenig gibt an Erklärungen und Beispielen, es kommt zwar nicht sehr oft vor, aber doch auch nicht so selten?!☹️

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 14 von 22
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Sie haben das richtig verstanden. Folglich:

 

Zwei Lohnabrechnungen, eine für die Lohnsteuer beim Erben und eine für die Sozialversicherung bei Verstorbenen.

 

Natürlich dürfen Sie die Lohnsteuer nach den Besteuerungsmerkmalen des Erbens auf alle Zahlungen nutzen, was in Ihrem Fall wohl auch mehr Sinn ergibt.

silkek
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Nachricht 15 von 22
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Danke! 😊

 

Habe gerade dann auch mit dem Finanzamt telefoniert, man muss den Erben dann nicht über ELStAM anmelden, weil sonst tatsächlich wohl Lohnsteuerklasse 6 eingespielt werden würde, was nicht richtig wäre.

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silkek
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Nachricht 16 von 22
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Eine Rückfrage habe ich doch noch an die Spezialisten 😊:

 

Die Schlüsselung der Lohnart mit 29 (sv-frei, kein Gesamtbrutto) : Warum genau wird das gemacht?

 

Verstehe ich das richtig, dass dies notwendig wäre, wenn es letztlich dann alles beim Erben ausgezahlt wird?

 

Weil in meinem Fall wurde schon bei dem verstorbenen Mitarbeiter abgerechnet und auch schon ausgezahlt/überwiesen. Also müsste ich ihn zwar korrigieren, aber dann würde da doch die Schlüsselung 3 - nur SV Pflichtig eher Sinn machen, oder? Zumindest für das laufende Gehalt bis zum Todestag.

 

Die Urlaubsabgeltung wäre jetzt noch zu erledigen.

 

Vielen Dank schon mal wieder, ihr seid echt eine große Hilfe! 😀

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 17 von 22
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Ich kenne mich nun leider in Lodas nicht so gut aus, aber ich würde beim Verstorbenen lst-freie / sv-pflichtige Lohnarten ((lfd.) für das Gehalt und (einmalig) für die Urlaubsabgeltung verwenden.

 

Bei dem Erben würde ich lst-pflichtige / sv-freie Lohnarten (lfd.) für das Gehalt und (sonstige) für die Urlaubsabgeltung nutzen.

 

Die Einordnung als Gesamtbrutto müsste meiner Ansicht nach entweder beim Verstorbenen oder beim Erben erfolgen, da es sich ja um die gleichen Bezüge handelt. Ich würde die Zuordnung zum Gesamtbrutto beim Erben, also bei den lst-pflichtigen Lohnarten, vornehmen und die sv-pflichtigen Lohnarten mit Gesamtbrutto "Nein" schlüsseln. Das ist aber eine persönliche Präferenz ohne rechtliche Begründung. 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 18 von 22
19885 Mal angesehen

Moin,

 

ich denke, eine rechtliche Vorgabe wird es da auch nicht geben.

 

Wichtig ist nur, dass der Betrag im Gesamtbrutto nur beim verstorbenen Mitarbeiter oder dem Erben berücksichtigt wird, weil sonst die errechneten Auszahlungsbeträge nicht stimmen.

 

Ich persönlich würde dies als Gesamtbrutto auch immer beim Erben berücksichtigen, weil letztlich der noch eine Restzahlung erhalten soll.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

kaderk_
Beginner
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Nachricht 19 von 22
17857 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich muss auch die Gehaltsabrechnung des Verstorbenen und des Erben abrechnen und hätte zur Urlaubsabgeltung eine Frage.

 

Ich rechen mit Datev LODAS ab.

Für den laufenden Arbeitslohn habe ich die Schlüsselung: Steuer- und SV Behandlung 29 verwendet.

So wie Herr Lutz das beschrieben hat. Vielen Dank.

 

Aber für die Urlaubsabgeltung (Einmalbezug) finde ich keine Schlüsselung:

Wenn ich hierfür die 19 verwende: Bezüge Steuerfrei, SV Pflichtig, steht beim Gesamtbrutto = JA

In den Beiträgen habe ich aber gelesen, dass es am Besten nur beim Gesamtbrutto des Erben und nicht  des Verstorbenen ausgewiesen werden soll.

 

Kann mir hier jemand vielleicht weiterhelfen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Kazan

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 20 von 22
17699 Mal angesehen

Hallo Kazan,


es ist richtig, Beiträge, die mit einer Lohnart abgerechnet werden, deren Steuer- und SV-Behandlung mit 19 - Bezüge steuerfrei und SV-pflichtig (Einmalbezug) hinterlegt sind, fließen in das Gesamtbrutto. Es gibt keine Stammlohnart, die steuerfrei und SV-pflichtig (Einmalbezug) abrechnet und nicht in das Gesamtbrutto fließt.

 

Für eine rechtliche Beurteilung, wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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krampsmiddendorf
Einsteiger
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Nachricht 21 von 22
16141 Mal angesehen

Hallo,

ich habe nun genau dieses Problem. Lohn bis zum Sterbetag und Urlaubsabgeltung bis zum Todestag.

Das Finanzamt hat mir telefonisch mitgeteilt, dass eine normale Lohnabrechnung wie ein normaler Austritt durchzuführen wäre. Daher verwirren mich nun hier diese Beiträge. Ich bitte um Hilfe.

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Jasmina25
Fortgeschrittener
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Nachricht 22 von 22
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letzte Antwort am 14.07.2021 02:59:23 von Jasmina25
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